Ausgaben höher als Einnahmen

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Soenny
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#1

27.07.2016, 12:46

Hallo zusammen :wink1

Wie die Überschrift schon sagt, hat der Mandant höhere Ausgaben als Einnahmen, aber auch nur auf den ersten Blick, weil er verdient recht wenig, dafür verdient seine Frau ordentlich.

Im Antrag wurde alles schön angegeben mit Belegen und prompt kam der Hinweis, daß das nicht geht.

Ich habe dann vorgerechnet, daß das Familieneinkommen abzüglich der Gesamtausgaben ausreichend ist.

Heute bekomme ich ein Schreiben, ich könnte aber nicht einfach das Einkommen der Ehefrau heranziehen.

Und jetzt? Es ist doch Familieneinkommen was geteilt wird und die Ausgaben werden auch geteilt.

Hatte das schon mal jemand und wie ging es dann weiter?
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#2

27.07.2016, 14:06

Hatte ich noch nicht. Aber kannst Du dann nicht ausführen, dass in dem Fall, dass das Einkommen der Ehefrau bei den Ausgaben nicht zu berücksichtigen ist, selbstverständlich die Ausgaben zu halbieren sind, da die hälftigen Ausgaben eben von der Ehefrau aus deren Einkommen bestritten werden?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Fienchen
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#3

27.07.2016, 14:12

Versteh ich das richtig, dass es hier um nen PKH-Antrag geht?
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#4

27.07.2016, 14:22

Jep Antrag auf Bewilligung PKH ;)

Anahid das habe ich schon vorgeschlagen, aber auch das paßte dem Gericht nicht. Ich weiß da echt nicht was ich noch schreiben soll :kopfkratz
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#5

27.07.2016, 14:27

Habe gerade die Tage in einem Buch was dazu gelesen:

..."Bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens wird vom Bruttoeinkommen der rechtssuchenden Partei ausgegangen; wobei das Kindergeld demjenigen zugerechnet wird, der es erhält. Eigenes Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners wird dem Einkommen der rechtssuchenden Partei nicht hinzugerechnet." (aus "Die Reform der PKH" von Jungbauer)

Hilft das vielleicht?
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#6

27.07.2016, 14:33

Leider nicht, weil genau das ist mein Problem, daß es nicht zugerechnet wird ;)

Ich habe Verbindlichkeiten, die auf den Namen des Mandanten laufen, der aber verdient gar nicht so viel, daß er das zahlen könnte, also wenn er alleine wäre, ist er aber nicht, er hat eine Ehefrau, die ordentlich verdient und natürlich diese Verbindlichkeiten bedient, also es geht alles in einen Topf und von da wird verteilt und dann bleib was über, von dem die Familie lebt.
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#7

27.07.2016, 14:40

Und eine ausdrückliche Bestätigung der Ehefrau, dass sie die Verbindlichkeiten in Höhe von X für ihren Mann bedient? Damit müssten die bei seiner Berechnung ja wegfallen. :kopfkratz
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#8

27.07.2016, 14:42

Hatte ich überlegt, dann bleibt dem Mandanten aber so viel, daß er Raten zahlen soll. Irgendwie ist das ne blöde Nummer :lol:
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#9

27.07.2016, 14:45

Soenny hat geschrieben:Hatte ich überlegt, dann bleibt dem Mandanten aber so viel, daß er Raten zahlen soll. Irgendwie ist das ne blöde Nummer :lol:
Kann man die Raten so anpassen/aufteilen, dass es reicht für die PKH?
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#10

27.07.2016, 14:47

Soenny hat geschrieben:Leider nicht, weil genau das ist mein Problem, daß es nicht zugerechnet wird ;)

Ich habe Verbindlichkeiten, die auf den Namen des Mandanten laufen, der aber verdient gar nicht so viel, daß er das zahlen könnte, also wenn er alleine wäre, ist er aber nicht, er hat eine Ehefrau, die ordentlich verdient und natürlich diese Verbindlichkeiten bedient, also es geht alles in einen Topf und von da wird verteilt und dann bleib was über, von dem die Familie lebt.
Ok, jetzt kommt das so langsam bei mir an. Heute fällt der Groschen echt wieder Pfennigweise... :patsch

Mal gesetzt dem Fall, er hätte tatsächlich seine Ehefrau nicht und würde seine Verbindlichkeiten selbst bedienen, was er mangels flüssiger Mittel nicht kann, dann wäre er reif für die Insolvenz und somit auch für die PKH geeignet, oder bin ich auf dem falschen Weg?
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