BerH abgelehnt

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NadineIm
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#1

04.07.2016, 14:07

Hallo zusammen,

für einen Mandanten sollen wir einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan fertigen auf Basis von BerH. Nun wurde der Beratungshilfeantrag abgelehnt mit der Begründung, der Mandant hätte eine kostengünstigere Beratung aufsuchen sollen. Er kam auf Empfehlung zu uns und wusste es nicht besser. Wir allerdings auch nicht, dass wir diese Mandanten wegschicken sollen. Habt ihr da Erfahrungen und könnt mir berichten? Evtl. Rechtsprechungen nennen, dass die Beratungsstellen nicht bevorzugt werden dürfen o.ä.?
Vielen lieben Dank
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Soenny
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#2

04.07.2016, 17:17

§ 1 BerHG sollte jedem, der Beratungshilfe gewährt aber bekannt sein und im Zweifelsfalle wird der Mandant zunächst gebeten, den Schein zu besorgen.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Wanida
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#3

05.07.2016, 05:51

NadineIm hat geschrieben: Wir allerdings auch nicht, dass wir diese Mandanten wegschicken sollen.
Das ist aber ein Armutszeugnis! Im Zweifel liest man noch einmal nach.

Bei dem klaren Sachverhalt würde ich mir keine Gedanken über Rechtsmittel machen. Unter Lehrgeld ablegen...
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Fienchen
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#4

05.07.2016, 08:33

Bei Beratungshilfe für einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan verlangt unser AG auch, dass der Schuldner zunächst eine kostengünstigere Stelle aufsucht.
Diese Stellen sind erfahrungsgemäß oft überlastet und können erst Monate später einen Termin anbieten. Wir sagen unseren Schuldnern dann immer, dass sie sich genau das von zwei verschiedenen Stellen bescheinigen lassen und damit dann wieder zu AG gehen sollen. Dann klappt das mit dem Beratungshilfeschein problemlos.
Wenn ich dir Recht gebe, hab ich ja keins mehr...
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Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken.
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