Hallo,
ich hab hier eine ganz komische PKH-Berechnung vom AG bekommen.
Dort wird ein monatlicher Selbstbehalt von 386,00 € abgezogen Sind das nicht eigentlich 395,00 € und nochmal 180,00 € (die Partei ist erwerbstätig), also insgesamt 575,00 €?? Wenn nicht, wie kommt der auf 386,00 €?
Dann werden hier die angegebenen Versicherungen überhaupt nicht berücksichtigt? Sind in dem Fall: Private Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung, Zahnzusatzversicherung (da bin ich mir auch nicht sicher ob die abgezogen wird) und die Riester Rente. Sind die Versicherungen alle nicht abzugsfähig?
Lieg ich hier total falsch oder haben die das sehr kurios abgerechnet? PKH-Fix rechnet auch so ab wie ich Wäre lieb wenn ihr mir sagen könntet wie das mit den Freibeträgen bzw. den Versicherungen aussieht.
Lg Katinka
Was wird bei der PKH-Berechnung abgezogen?
- Trynnchylld
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Hi Katinka,
hab dir ne PN mit nem Auszug von meinem Skript geschickt, hoffe, das hilft Dir vielleicht weiter und hoffe, dass es geklappt hat mit Senden, Rechner hing kurz
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Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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Hallo ihr Lieben,
ich so ein ähnliches Problem:
Bei nem PKH-Antrag hat das Gericht die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung und das Privatdarlehens nicht berücksichtigt?
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bin ich mir auch unsicher, ob die berücksichtigungsfähig ist. Der Privatkredit muss doch aber in jedem Fall berücksichtigt werden oder täusche ich mich da? Der wurde auf jeden Fall vor der Anhängigkeit des Verfahrens aufgenommen.
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar
ich so ein ähnliches Problem:
Bei nem PKH-Antrag hat das Gericht die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung und das Privatdarlehens nicht berücksichtigt?
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bin ich mir auch unsicher, ob die berücksichtigungsfähig ist. Der Privatkredit muss doch aber in jedem Fall berücksichtigt werden oder täusche ich mich da? Der wurde auf jeden Fall vor der Anhängigkeit des Verfahrens aufgenommen.
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar
- Rpfl_Andreas
- Prozesskostenhilfsbeamter
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- Beiträge: 75
- Registriert: 28.01.2010, 23:01
- Beruf: Rüpfel
- Wohnort: bei Berlin
BU-Versicherung sollte eine "typische Risikoversicherung" sein. Das ist ja die Absicherung eines existentiellen Schadens.
Das Privatdarlehen sollte ebenso abziehbar sein. Hier ist nur die Frage, ob es Belege gibt....
Das Privatdarlehen sollte ebenso abziehbar sein. Hier ist nur die Frage, ob es Belege gibt....