KfA trotz VKV???

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Uli R Ike
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#1

13.06.2016, 11:09

Hallo.

Ich habe einen Beschluss in einer Familiensache der wie folgt lautet:

Der AG wird verpflichtet an den AS einen Vorschuss auf die zu erwartenden Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren für die Durchführung eines beabsichtigten Stufenklageverfahrens sowie für die Durchführung des vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahrens in Höhe von ... € zu zahlen.

Der AG trägt die Kosten des Verfahrens.



Muss/kann ich einen KfA stellen? Bin in Familiensachen nicht fit. :( Überhaupt bin ich nach 8 Jahren vollkommen raus. :(

Danke schön. LG
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Anahid
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#2

13.06.2016, 11:31

Was soll VKV heißen? Nach dem Beschluss kannst Du selbstverständlich einen KFA stellen, wenn Ihr den Antragsteller vertretet.
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alraune
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#3

13.06.2016, 11:35

Ich denke "Verfahrenskostenvorschuss".
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#4

13.06.2016, 11:45

VKV: Ich tippe mal auf Verfahrenskostenhilfe-Verfahren. Wenn ihr VKH bewilligt bekommen habt, könnt ihr zunächst eure Vergütung aus der Landeskasse geltend machen. Leider hast Du den Streitwert des Verfahrens nicht mitgeteilt: Guckst Du daher § 49 RVG: Fallen VKH- und Wahlanwaltsgebühren auseinander, kannst Du die Differenz per KFA anmelden.
~ Grüßle ~
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#5

13.06.2016, 12:33

alraune hat geschrieben:Ich denke "Verfahrenskostenvorschuss".
Eben das kann ich mir nicht vorstellen, weil die Entscheidung über den Verfahrenskostenvorschuss ja nichts damit zu tun hat, dass er die Kosten genau dieses Verfahrens zu zahlen hat. Wenn aber Verfahrenskostenvorschuss gefordert wird, wird in der Regel - und da schließ ich mich dann unserem Dino an - VKH beantragt. Sodass sich also die Frage stellt, ob hier nicht lediglich ein VKH-Festsetzungsantrag zu stellen ist oder vielleicht sogar zwei Anträge einzureichen sind. :kopfkratz

Aber da muss die Themenstarterin halt einfach nochmal nachbessern. ;)
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#6

13.06.2016, 12:44

Hier geht es doch um einen Verfahrenskostenvorschuß gem. 1360a Abs. 4 BGB. Der KFA wird normal gegen den Gegner gestellt, für die ZV - so nötig - wird in der Regel PKH bewilligt -, jedenfalls hier, als eine der wenigen Ausnahmen.
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#7

13.06.2016, 21:35

Hallo. Erstmal sorry dass ich mich erst jetzt melde. Kind ist krank geworden.

Ich hab die Akte von meiner Vorgängerin übernommen. VKV = Verfahrenskostenvorschuss
Wir haben Antrag auf pkh u einstweiliges Anordnungsverfahren (muss morgen in die akte gucken) gestellt. Dann erging der Beschluss über vkv.

Ich verstehe das alles nicht. Also das mit dem vkv schon.... aber "die kosten trägt der beklagte" nicht. :(
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#8

14.06.2016, 01:19

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Somit liegt eine gerichtliche Kostenentscheidung vor. Daher kann auch Kostenfestsetzung gegen den Gegner beantragt werden. Der Verfahrenskostenvorschuss ist ja wohl zur Abdeckung von Verfahrenskosten einer noch einzuleitenden anderen Familiensache bestimmt ( Scheidung? Unterhalt? Sonstige Familiensache? ), § 1360a IV BGB.
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