Hallo,
in unserem Fall hat die Mandantin PKH bekommen. Fall ist schon längst abgeschlossen. Nun haben sich ihre wirtsch. Verhältnisse geändert und das Gericht hat den PKH-Bescheid geändert. Sie muss nun eine höhere Summe zahlen. Meine Frage: Ändert das etwas an unseren Gebühren? Meiner Meinung nach nicht, denn PKH Gebühren bleiben PKH Gebühren. Oder?
Danke
Gruß
Nala
Bescheidänderung
- Liesel
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An den entstandenen Gebühren ändert sich nichts. Sofern Differenzvergütung angefallen ist, ist es möglich, dass sich die Höhe der euch hieraus zustehenden Beträge erhöht, wenn mit der RZ bisher nichts bzw. nur ein Teil der Differenzvergütung gedeckt war.
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Handelt es sich um eine Einmalzahlung?
Für die Gebühren wirkt sich das nur bei einem Streitwert aus, der dazu führt, das PKH- und Wahlanwaltsgebühren auseinanderfallen.
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~ Grüßle ~
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