Beratungshilfe Straf- u. Zivilrecht

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paralegal6
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#1

30.10.2015, 11:05

Habe grade einen verzwickten Fall und nichts ähnliches gefunden. Mdt. kam mit BerH Schein: "Beratung und ggf. Vertreung für eine ....beschwerde" Ich soll nun zivil- und strefrechtlich abrechnen. Kann ich das so mischen? Habe ich leider noch nie gehört, mir würde dann nur einfallen 2501 für Strafs. und 2503 Zivil? oder 2 getrennte Rechnungen? oder zweimal 2501? :patsch bin grade verwirrt
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Liesel
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#2

30.10.2015, 11:09

Was habt ihr denn gemacht? Und wieso Straf- und Zivilrecht?
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#3

30.10.2015, 11:13

Mdt wollte eine Aufsichtsbeschwerde da er bei der Polizei grob angefasst wurde, hat aber wiederum im Gegenzug eine Anzeige wegen Widerstand bekommen
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Adora Belle
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#4

30.10.2015, 11:37

Und wofür wurde die BerH bewilligt?
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paralegal6
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#5

30.10.2015, 11:38

steht oben im Zitat "Beratung und Vertretung f. Ausfrichtsbeschwerde" also kann ich vermutlich nur zivil abrechnen?
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Adora Belle
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#6

30.10.2015, 12:16

Jo. Für die Beratung in der Strafsache benötigst Du eine weitere Bewilligung.
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