PKH-Vergleich + Mehrwert - Arbeitsgericht

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SRoeP2015
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Beiträge: 2
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#1

28.09.2015, 11:21

Hallo ihr Lieben,

bin noch ganz neu hier, aber lese immer fleißig mit, wenn ich mal nicht weiterkomme.

Heute hilft mir auch leider nicht das googlen (oder ich bin einfach blind).

Also wir haben vor dem ArbG Klage eingereicht, es gab einen Termin und in diesem wurden auch nicht rechtshängige Ansprüche verhandelt und via Vergleich abgeschlossen.

Streitwert für das Verfahren: € 1.548,07 (Zahlungsbetrag)
Mehrwert für den Vergleich i. H. v. € 1.547,07 (Zeugnis)

Wie rechne ich nun ab?

Verfahrensgebühr (1,3)
Nr. 3100 VV RVG 1.547,07 €
Terminsgebühr (1,2)
Nr. 3104 VV RVG 1.548,07 €
Einigungsgebühr (1,0)
Nr. 1003 VV RVG 3.096,14 €

oder

Verfahrensgebühr (1,3)
Nr. 3100 VV RVG 1.548,07 €
Verfahrensgebühr (0,8)
Nr. 3100, 3101 VV RVG 1.548,07 €
Korrektur gem. § 15 Abs. 3 RVG
Verfahrensgebühr (1,3)
Nr. 3100 VV RVG 3.096,14 €

Terminsgebühr (1,2)
Nr. 3104 VV RVG 3.096,14 €
Einigungsgebühr (1,0)
Nr. 1000, 1003 VV RVG 1.548,07 €
Einigungsgebühr (1,5)
Nr. 1000 VV RVG 1.548,07 €
Korrektur gem. § 15 Abs. 3 RVG
Einigungsgebühr (1,5)
Nr. 1000 § 15 VV RVG 3.096,14 €


Ach so, im PKH-Beschlus steht:

...wird der Klägerin ab dem xx.xx.2015 für die I. Instanz einschließlich Vergleich PKH bewilligt.


Sorry ich stehe total auf dem Schlauch..... Ich hab Ewigkeiten keine PKH abgerechnet.

Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten.
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Liesel
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#2

28.09.2015, 11:41

Variante 2. Ob du hinsichtlich des Mehrwertes alle angefallenen Gebühren erstattet bekommst, hängt von der Rechtsauffassung des Gerichtes ab. Jedenfalls erstmal so berechnen.
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#3

28.09.2015, 11:50

Guten Tag,

also du bist mit deiner zweiten Variante schon auf den richtigen Weg.

Nur du musst die Nr. 31011, 3101 RVG aus SW: 1.547,07 €

und die 1000 RVG aus SW: 1.547,07 € berechnen.

und dann aus Gesamtstreitwert die Prüfung nach § 15a RVG machen....
SRoeP2015
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#4

28.09.2015, 11:56

Oh sorry, ich hatte da einen Tippfehler.

Der Streitwert ist jeweils € 1.548,07 (sowohl für Zahlungsbetrag als auch für das Zeugnis)

Dann müsste die 2. Variante so stimmig sein oder?

Danke für Eure schnelle Hilfe - großartig :)
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