Hallo liebe Forenos!
Ich bin eine Wiedereinsteigerin und gerade etwas überfragt.
Wir haben für unseren Mandanten Widerspruch gegen MB eingelegt. Im streitigen Verfahren haben wir sodann PKH-Antrag gestellt. PKH wurde bewilligt und die beantragten Kosten sind bereits überwiesen worden. Kurz nach der Zahlung hat die Gegenseite die Klage zurückgenommen und die Kosten des Rechtsstreits wurden der Klägerin auferlegt.
Jetzt meint mein Chef, da die Gegenseite die Klage zurückgenommen hat und wir, wenn keine PKH vorliegen würde, mehr Geld bekommen würden, wir einen neuen Kostenfestsetzungsantrag stellen müssen. Unter Anrechnung der bereits erhaltenen Gebühren. Wie genau das aussehen muss, hat er mir aber nicht verraten können.
Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen
LG
PKH-Abrechnung nach Klagerücknahme
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Du kannst, wenn der SW 4.000,00 Euro übersteigt, die Differenz nach 126 ZPO festsetzen lassen.
Dazu KfA mit komplett angefallenen Gebühren stellen und darauf hinweisen, das PKH-Vergütung beachtet werden soll.
Dazu KfA mit komplett angefallenen Gebühren stellen und darauf hinweisen, das PKH-Vergütung beachtet werden soll.
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(UNHEILIG)
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