PKH für Beschwerdeverfahren

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Nala
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 08.07.2008, 09:16
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Stettten

#1

07.09.2015, 13:19

Hallo Ihr Lieben,

wir haben eine Gegnerin, die gegen einen Gerichtsbeschluss (Trennungsunterhalt) Beschwerde einlegen will. Für diesen hat sie einen PKH-Antrag eingereicht. Wir meinen, dass die Beschwerde eh keine Aussicht auf Erfolgt hat und der PKH abgewiesen wird. Wir haben zu diesem PKH Antrag Stellung genommen. Welche Gebühr fällt hier für uns ggü. unserem MA an? Verfahrensgebühr 1,3 ganz normal oder?

Vielen Dank
Gruß
Nala
Maddien
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 652
Registriert: 17.08.2015, 17:25
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hamburg

#2

07.09.2015, 13:26

Lies mal 3335 RVG :)
läuft...
:huch
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

07.09.2015, 13:27

Im VKH-Verfahren 1,0 nach 3335.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nala
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 08.07.2008, 09:16
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Stettten

#4

07.09.2015, 13:31

Super danke.

Sollte der PKH Antrag tatsächlich abgewiesen werden, muss die Gegenseite dann die Kosten unseres MA tragen? Wie sieht es eigentlich aus im Familienrecht mit der Kostenübernahme? Ich kenne mich hier überhaupt nicht aus. Der Trennungsunterhaltbeschluss ist ergangen. Wir haben einen Betrag gewollt die Gegenseite einen anderen, das Gericht hat was ganz anderes entschieden. Muss die Gegenseite irgendwelche Kosten unseres MA übernehmen?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

07.09.2015, 13:38

Die Kostenentscheidung für die I. Instanz kannst du dem Beschluss entnehmen.

Im VKH-Verfahren findet keine Kostenerstattung statt. Sollte der VKH-Antrag daher zurückgewiesen werden und die Gegenseite das Beschwerdeverfahren nicht weiterführen, bleibt euer Mandant auf diesen Kosten sitzen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten