Hallo Ihr Lieben,
wir haben eine Gegnerin, die gegen einen Gerichtsbeschluss (Trennungsunterhalt) Beschwerde einlegen will. Für diesen hat sie einen PKH-Antrag eingereicht. Wir meinen, dass die Beschwerde eh keine Aussicht auf Erfolgt hat und der PKH abgewiesen wird. Wir haben zu diesem PKH Antrag Stellung genommen. Welche Gebühr fällt hier für uns ggü. unserem MA an? Verfahrensgebühr 1,3 ganz normal oder?
Vielen Dank
Gruß
Nala
PKH für Beschwerdeverfahren
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Super danke.
Sollte der PKH Antrag tatsächlich abgewiesen werden, muss die Gegenseite dann die Kosten unseres MA tragen? Wie sieht es eigentlich aus im Familienrecht mit der Kostenübernahme? Ich kenne mich hier überhaupt nicht aus. Der Trennungsunterhaltbeschluss ist ergangen. Wir haben einen Betrag gewollt die Gegenseite einen anderen, das Gericht hat was ganz anderes entschieden. Muss die Gegenseite irgendwelche Kosten unseres MA übernehmen?
Sollte der PKH Antrag tatsächlich abgewiesen werden, muss die Gegenseite dann die Kosten unseres MA tragen? Wie sieht es eigentlich aus im Familienrecht mit der Kostenübernahme? Ich kenne mich hier überhaupt nicht aus. Der Trennungsunterhaltbeschluss ist ergangen. Wir haben einen Betrag gewollt die Gegenseite einen anderen, das Gericht hat was ganz anderes entschieden. Muss die Gegenseite irgendwelche Kosten unseres MA übernehmen?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Kostenentscheidung für die I. Instanz kannst du dem Beschluss entnehmen.
Im VKH-Verfahren findet keine Kostenerstattung statt. Sollte der VKH-Antrag daher zurückgewiesen werden und die Gegenseite das Beschwerdeverfahren nicht weiterführen, bleibt euer Mandant auf diesen Kosten sitzen.
Im VKH-Verfahren findet keine Kostenerstattung statt. Sollte der VKH-Antrag daher zurückgewiesen werden und die Gegenseite das Beschwerdeverfahren nicht weiterführen, bleibt euer Mandant auf diesen Kosten sitzen.
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(UNHEILIG)
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