Wanida hat geschrieben:Nun, wir wollen natürlich den Ertrag maximieren.
Indem Ihr die Echtheit der Übersetzung bestreitet? Das hat doch mit dem Gebührenrecht nichts zu tun.
Nach Deinen Ausführungen können wir es uns also schenken, vorgerichtliche Tätigkeiten anzumelden?
Es heißt
Prozesskostenhilfe, weil der kostenarmen Partei
Prozesskosten gezahlt werden. Für
vorgerichtliche Vertretung gibt es Beratungshilfe. Ist aber zu spät für einen entsprechenden Antrag, außerdem beträgt die Gebühr 2503 auch nur 85 EUR, und ist zur Hälfte auf die PKH-VG anzurechnen. Damit hättet Ihr also auch nix maximiert.
für so ein Taschengeld...
Jo, aber was habt Ihr denn gedacht, wer Euch bezahlt, 4 Jahre lang? In Thailand muss der Mandant sicher auch den Anwalt selbst zahlen. Die Suche nach dem Ehemann ist keine Anwaltstätigkeit, das bezahlt Euch keiner.