habe zu diesem Thema hier leider nichts gefunden, evtl kann mir der ein oder andere weiterhelfen.
Wir haben in einem Berufungsverfahren einen Vergleich abgeschlossen.
Wert Berufungsverfahren: 2.500,00 €
Vergleich hat einen nicht rechtshängigen Mehrwert: 25.000,00 €
Nun kam nach dem Termin die PKH Bewilligung: Für die Kosten des im Termin am ...... geschlossenen Vergleichs, auch insoweit als dieser rechtshängige Ansprüche erfasst...
Jetzt muss ich ggü der Mandantin abrechnen, da wir den Rechnungsbetrag von dem Fremdgeld abziehen sollen, welches hier eingeht. Und ggü der Staatskasse wollt ich auch direkt abrechnen.
Hier unser Vorschlag:
Ggü Mandantin
1,6 Verfahrensgebühr (aus 2.500,00)
1,2 Terminsgebühr (aus 2.500,00)
Auslagen, MwSt.
Ggü Staatskasse:
1,6 Verfahrensgebühr (aus 2.500,00)
1,1 Verfahrensgebühr (aus 25.000,00)
1,3 Einigungsgebühr (aus 2.500,00)
1,5 Einigungsgebühr (aus 25.000,00)
Auslagen
Zwischensumme
./. 1,6 Verfahrensgebühr aus 2.500,00
Zwischensumme
MwSt.
Ich bin grad echt ratlos
![Traurig :sad:](./images/smilies/icon_sad.gif)
LiGrü
Sanni