In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
-
Melli247
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 85
- Registriert: 06.11.2006, 10:57
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: RLP
#1
27.01.2015, 09:46
Hallo Ihr Lieben,
meine Kollegin hat eine Klage eines volljährigen Kindes wegen Feststellung einer Insolvenzforderung eingereicht und PKH beantragt. Beigefügt hat sie jedoch die PKH-Unterlagen der MUTTER!!!
Gericht hat nun verständlicherweise die PKH abgelehnt. Steht uns hier ein Beschwerderecht zu? Oder können wir einen neuen PKH-Antrag stellen mit den richtigen Unterlagen???
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
-
elise98de
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4834
- Registriert: 05.05.2009, 16:13
- Beruf: Refa
- Software: Advoware
- Wohnort: iTdA
#2
27.01.2015, 09:47
Ergänze bitte deinen Beruf, erst dann darf dir geantwortet werden.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
-
Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
#3
27.01.2015, 09:56
Hallo Themenstarter/in ![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
www.foreno.de/foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist
).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)
-
Melli247
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 85
- Registriert: 06.11.2006, 10:57
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: RLP
#4
27.01.2015, 11:26
Hatte ich noch nicht gesehen!!!
Vielen Dank für Eure Hinweise!!!
-
jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
#5
27.01.2015, 11:46
Kommt drauf an: Läuft das Verfahren noch, könnt ihr einen neuen PKH-Antrag stellen, der latürnlich nur ab Antragstellung wirkt.
Ist das Verfahren beendet, (und auch wenns nicht beendet ist), könnt ihr Beschwerde gem. § 127 ZPO einlegen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank