Beratungshilfe abrechnen?

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neravana
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#1

07.01.2015, 15:37

Hallo Ihr Lieben und frohes Neues Euch!

Ich habe eine kurze und sicher sehr einfache Frage... Wir haben eine Mandantin vertreten, sind auch bis zum Ende des Verfahrens davon ausgegangen, dass sie ihre Kosten selbst tragen wird. Jetzt ist ihr Beratungshilfe bewilligt worden... Wie rechne ich das ab?! Einfach mit KFA ggü. der Staatskasse?? :oops:

Danke Euch!

LG, Julia
Laguna
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#2

07.01.2015, 16:06

Ja, genau.

2501 bei Beratung
2503 bei Beratung mit Fertigung eines Schreibens an Gegner oder so zzgl. PTE
ggf. noch eine Einigungsgebühr

Was meinst Du mit Ende des Verfahrens? Das klingt wie ein Gerichtsverfahren. In dem Fall müsstest Du Verfahrenskostenhilfe abrechnen. Beratungshilfe erstreckt sich nur auf die außergerichtliche Tätigkeit.
Kobudo
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#3

08.01.2015, 17:04

Bei RA-Micro unter Gebühren findest du ein entsprechendes Formular. Das zweifach bei Gericht einreichen und den Beratungshilfeschein dran klemmen.
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