@pepsi danke für deine Antwort! Bislang wurde jedoch nichts gezahlt! Daher meine ich auch keine Anrechnung.
In meinem Profil habe ich bei Software eingegeben "keine". Hab ich auch gerade noch einmal überprüft, aber es wird nicht mit angezeigt.
Anrechnung Geschäftsgebühr bei PKH
Ich habe auch mal eine Frage zu dem Thema:
Was ist eigentlich, wenn die vorgerichtliche Geschäftsgebühr zwar tituliert wurde, diese aber nicht beigetrieben werden kann, weil Beklagter vermögenslos ist.
Wird dann die Geschäftsgebühr denn auf die Verfahrensgebühr bei PKH angerechnet?
Was ist eigentlich, wenn die vorgerichtliche Geschäftsgebühr zwar tituliert wurde, diese aber nicht beigetrieben werden kann, weil Beklagter vermögenslos ist.
Wird dann die Geschäftsgebühr denn auf die Verfahrensgebühr bei PKH angerechnet?
Danke!"Liesel hat geschrieben:http://www.iww.de/rvgprof/archiv/gebueh ... ehr-f21991
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
LS
Im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des im Wege der PKH beigeordneten RA ist die GG auf die entstandene VG nur dann anzurechnen, wenn sie tatsächlich bezahlt worden ist.
OLG Celle, Beschl. vom 07.11.2013 – 2 W 235/13
MDR 2014, 188 = juris (KORE 229442013)
Im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des im Wege der PKH beigeordneten RA ist die GG auf die entstandene VG nur dann anzurechnen, wenn sie tatsächlich bezahlt worden ist.
OLG Celle, Beschl. vom 07.11.2013 – 2 W 235/13
MDR 2014, 188 = juris (KORE 229442013)
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Baptistine
- Forenfachkraft
- Beiträge: 144
- Registriert: 27.05.2012, 18:01
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Hallo Leute,
ich steh auch auf dem Schlauch und ich steige einfach nicht durch.
Außergerichtlicher SW: 44.500 EUR
2300 außergerichtl.: 1.266,20 EUR
Gerichtl. Verfahren: SW-Festsetzung: 42.500 EUR mit PKH!
Wenn ich im System alles eingebe habe ich -124,71 € raus
3100 §49 = 508,30 EUR
anrechnu.= -633,10
Ne 7002 = 20 EUR
Nr. 7008.................
HILFEEE
ich steh auch auf dem Schlauch und ich steige einfach nicht durch.
Außergerichtlicher SW: 44.500 EUR
2300 außergerichtl.: 1.266,20 EUR
Gerichtl. Verfahren: SW-Festsetzung: 42.500 EUR mit PKH!
Wenn ich im System alles eingebe habe ich -124,71 € raus
3100 §49 = 508,30 EUR
anrechnu.= -633,10
Ne 7002 = 20 EUR
Nr. 7008.................
HILFEEE
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wie kommst du denn auf den Anrechnungsbetrag von 633,10 Euro? Du mußt doch nur die hälftige GeschG aus 1.266,20 Euro anrechnen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Baptistine
- Forenfachkraft
- Beiträge: 144
- Registriert: 27.05.2012, 18:01
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Geschäftsgebühr waren (altes RVG) 1.266,20 €, davon die Hälfte sind 633,10 €. Oder dreh ich jetzt vollkommen durch?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Hab gedacht, das war der außergerichtliche SW.
Warte mal, ich geh mal rechnen.
Warte mal, ich geh mal rechnen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Hm....stimmt. Da bleibt nur die PTE.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)