Ähm stehe etwas auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen!!!
Wir haben unseren Mandanten beraten und dafür Beratungshilfe bekommen.
Kurz danach erhielt er die Klage.
Wir haben dann für ihn die Klageerwiderung gefertigt und gleichzeitig für ihn Prozesskostenhilfe für seine Verteidigung beantragt.
Diese wurde uns dann allerdings verweigert.
Darauf hin wollte sich der Mandant dann selbst vertreten.
Was rechne ich jetzt ihm gegenüber ab?
Danke schon mal im Voraus
PKH wurde dem Beklagten verweigert, was wird abgerechnet.
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Wenn es eine normale Klage war und nicht ein Entwurf im PKH-Prüfungsverfahren (weil der Kläger PKH-abhängig geklagt hat), könnt ihr meiner Meinung nach die volle Verfahrensgebühr 3100 abrechnen.
Grüße - sansibar
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claro
Und PKH-Prüfungsverfahren ist nur dann, wenn der Kläger PKH-abhängig geklagt hat und über SEINE PKH noch nicht entschieden wurde.
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Grüße - sansibar
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