Hallo zusammen,
dies ist mein erstes Posting, daher möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin nebenberuflich in einer Rechtsanwaltskanzlei als Schreibkraft tätig, hauptberuflich mache ich etwas ganz anderes
Jedenfalls hat meine Chefin mich gebeten herauszufinden, etwas herauszufinden:
Unser Mandant hat uns in einer Verwaltungsrechtsangelegenheit (Rückforderung Unterhaltsvorschuss) einen Berechtigungsschein für außergerichtliche Vertretung vorgelegt. Nun die Frage: Gegenüber wem wird abgerechnet? Gericht oder Behörde, die den Unterhaltsvorschuss zurückfordert oder wo um alles in der Welt? Und wo steht das?
Vielen Dank,
Green_Light
Berechtigungsschein außerger. Beratung - ggü. wem abrechnen?
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http://www.extra.formularservice.nieder ... ID=041_055
Wenn Du dem Link folgst, kannst Du ersehen, dass Du den Kostenantrag dann beim zuständigen Amtsgericht einreichen musst.
Viele Grüße
Wenn Du dem Link folgst, kannst Du ersehen, dass Du den Kostenantrag dann beim zuständigen Amtsgericht einreichen musst.
Viele Grüße
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Vielen Dank für die Hilfe!
Green_Light
Green_Light
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wie ist die Angelegenheit denn ausgegangen?
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Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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