In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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Green_Light
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#1
12.09.2014, 20:41
Hallo zusammen,
dies ist mein erstes Posting, daher möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin nebenberuflich in einer Rechtsanwaltskanzlei als Schreibkraft tätig, hauptberuflich mache ich etwas ganz anderes
Jedenfalls hat meine Chefin mich gebeten herauszufinden, etwas herauszufinden:
Unser Mandant hat uns in einer Verwaltungsrechtsangelegenheit (Rückforderung Unterhaltsvorschuss) einen Berechtigungsschein für außergerichtliche Vertretung vorgelegt. Nun die Frage: Gegenüber wem wird abgerechnet? Gericht oder Behörde, die den Unterhaltsvorschuss zurückfordert oder wo um alles in der Welt? Und wo steht das?
Vielen Dank,
Green_Light
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Green_Light
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#3
14.09.2014, 16:38
Vielen Dank für die Hilfe!
Green_Light
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Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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#4
15.09.2014, 09:34
Wie ist die Angelegenheit denn ausgegangen?
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(UNHEILIG)