Berechtigungsschein außerger. Beratung - ggü. wem abrechnen?

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Green_Light
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 12.09.2014, 20:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

12.09.2014, 20:41

Hallo zusammen,

dies ist mein erstes Posting, daher möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin nebenberuflich in einer Rechtsanwaltskanzlei als Schreibkraft tätig, hauptberuflich mache ich etwas ganz anderes :-)

Jedenfalls hat meine Chefin mich gebeten herauszufinden, etwas herauszufinden:
Unser Mandant hat uns in einer Verwaltungsrechtsangelegenheit (Rückforderung Unterhaltsvorschuss) einen Berechtigungsschein für außergerichtliche Vertretung vorgelegt. Nun die Frage: Gegenüber wem wird abgerechnet? Gericht oder Behörde, die den Unterhaltsvorschuss zurückfordert oder wo um alles in der Welt? Und wo steht das?

Vielen Dank,

Green_Light
arianka
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 28.08.2014, 20:36
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: NoRa / NT

#2

12.09.2014, 22:47

http://www.extra.formularservice.nieder ... ID=041_055

Wenn Du dem Link folgst, kannst Du ersehen, dass Du den Kostenantrag dann beim zuständigen Amtsgericht einreichen musst.

Viele Grüße
Green_Light
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 12.09.2014, 20:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

14.09.2014, 16:38

Vielen Dank für die Hilfe!

Green_Light
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

15.09.2014, 09:34

Wie ist die Angelegenheit denn ausgegangen?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten