Abrechnung Sozialsache bei mehreren Auftraggebern

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pussybär78
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#1

05.06.2014, 15:43

Hallo ihr Lieben,

ich stehe schon wieder vor einem Problem.

Ich habe eine Sozialsache vor dem Landessozialgericht auf dem Tisch liegen, die über PKH abgerechnet werden muss. Das ist kein Problem.

Allerdings habe ich hier mehrere Auftraggeber und ich komme mit der Formulierung im RVG nicht klar.

Da steht, dass sich bei Betragsrahmengebühren die Mindest- und die Höchstgebühr um 30% erhöhen pro Person. Ich weiß allerdings nicht, sind das 30 % aus der Gebühr oder sind das die Gebühr + 30% - also wie bei der Mehrwertsteuer.. Nehme ich 60€ x 30% oder nehme ich 60€ x 30 : 130.....

Und gilt das wirklich pro Person? Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen :) der Rechnungsbetrag wäre doch dann sehr hoch.

Danke schon mal :)
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lessica1991
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#2

19.06.2014, 12:36

mindest- und höchstgebühr erhöhen sich pro weiteren auftraggeber um 30 %.
also 30% auf mindestgebühr berechnen und aufschlagen und 30 % auf höchstgebühr berechnen und aufschlagen und dann mittelgebühr ziehen.

bei einem 3. weiteren auftraggeber wären es dann halt 60 % auf mindest- und höchstgebühr usw.
jedoch nicht mehr als das doppelte der mindest-und höchstgebühr

lg
pussybär78
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#3

01.07.2014, 10:42

:thx
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