Schonvermögen-PKH-Überprüfung

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lessica1991
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#1

25.06.2014, 15:10

Huhu liebe Mitstreiter,

liegt das Schonvermögen immer noch bei 2.600,00 €
Mir will jetz ein Rechtspfleger 1.600,00 € aufschwatzen...

Und noch was.. 4 Jahre wird überprüft..
4 Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung, oder ?

LG Jessi
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

25.06.2014, 15:21

Dann soll er mal in die Ausfüllhinweise unter Punkt G nachschauen:

"kleinere Barbeträge oder Geldwerte (Stand Januar 2014: Beträge bis insgesamt 2600 Euro für die hilfebedürftige Partei zuzüglich 256 Euro für jede Person, die von ihr überwiegend unterhalten wird)."

Prüfungszeitraum:

"Sie sind während des Gerichtsverfahrens und innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens verpflichtet, dem Gericht jede wesentliche Verbesserungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse oder eine Änderung Ihrer Anschrift unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen."
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lessica1991
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#3

25.06.2014, 15:21

Danke Liesel :thx
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