Irgendwie habe ich hier gerade ein "Brett vor'm Kopf"...
Ich soll bezüglich des Versorgungsausgleichs in einem Scheidungsbeschluss Beschwerde einreichen. VKH wurde zuvor im Scheidungsverfahren bewilligt. Muss ich in der Beschwerde einen neuen Antrag auf VKH stellen?? Komme leider gerade nicht weiter.
Kann mir jemand helfen??
Beschwerde gg Versorgungsausgleich im Scheidungsbeschluss
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Für das Beschwerdeverfahren ist ein neuer VKH-Antrag erforderlich.
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