Beschwerde gg Versorgungsausgleich im Scheidungsbeschluss

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MaPe
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#1

07.05.2014, 13:22

Irgendwie habe ich hier gerade ein "Brett vor'm Kopf"... :pfeif

Ich soll bezüglich des Versorgungsausgleichs in einem Scheidungsbeschluss Beschwerde einreichen. VKH wurde zuvor im Scheidungsverfahren bewilligt. Muss ich in der Beschwerde einen neuen Antrag auf VKH stellen?? Komme leider gerade nicht weiter.

Kann mir jemand helfen??
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Liesel
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#2

07.05.2014, 13:26

Für das Beschwerdeverfahren ist ein neuer VKH-Antrag erforderlich.
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MaPe
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#3

07.05.2014, 13:28

Ich danke dir. Ich war mir echt nicht mehr sicher. Meine Gedanken gingen jedoch in die gleiche Richtung. :thx
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