Anrechnung Geschäftsgebühr bei PKH

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Kitty
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#21

06.08.2010, 12:15

@pepsi danke für deine Antwort! Bislang wurde jedoch nichts gezahlt! Daher meine ich auch keine Anrechnung.

In meinem Profil habe ich bei Software eingegeben "keine". Hab ich auch gerade noch einmal überprüft, aber es wird nicht mit angezeigt. :kopfkratz
kratzbaum
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#22

14.03.2014, 12:42

Ich habe auch mal eine Frage zu dem Thema:

Was ist eigentlich, wenn die vorgerichtliche Geschäftsgebühr zwar tituliert wurde, diese aber nicht beigetrieben werden kann, weil Beklagter vermögenslos ist.

Wird dann die Geschäftsgebühr denn auf die Verfahrensgebühr bei PKH angerechnet?
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Liesel
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#23

14.03.2014, 13:04

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kratzbaum
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#24

14.03.2014, 13:32

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#25

14.03.2014, 17:08

LS
Im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des im Wege der PKH beigeordneten RA ist die GG auf die entstandene VG nur dann anzurechnen, wenn sie tatsächlich bezahlt worden ist.

OLG Celle, Beschl. vom 07.11.2013 – 2 W 235/13

MDR 2014, 188 = juris (KORE 229442013)

~ Grüßle ~
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#26

07.11.2014, 14:18

Hallo Leute,

ich steh auch auf dem Schlauch und ich steige einfach nicht durch.

Außergerichtlicher SW: 44.500 EUR
2300 außergerichtl.: 1.266,20 EUR

Gerichtl. Verfahren: SW-Festsetzung: 42.500 EUR mit PKH!

Wenn ich im System alles eingebe habe ich -124,71 € raus :shock:

3100 §49 = 508,30 EUR
anrechnu.= -633,10
Ne 7002 = 20 EUR
Nr. 7008.................

HILFEEE :(
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#27

07.11.2014, 14:27

Wie kommst du denn auf den Anrechnungsbetrag von 633,10 Euro? Du mußt doch nur die hälftige GeschG aus 1.266,20 Euro anrechnen.
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#28

07.11.2014, 14:31

Geschäftsgebühr waren (altes RVG) 1.266,20 €, davon die Hälfte sind 633,10 €. Oder dreh ich jetzt vollkommen durch? :shock:
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#29

07.11.2014, 14:35

:oops: Hab gedacht, das war der außergerichtliche SW.

Warte mal, ich geh mal rechnen.
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#30

07.11.2014, 14:39

Hm....stimmt. Da bleibt nur die PTE. :shock:
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