In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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Kitty
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#21
06.08.2010, 12:15
@pepsi danke für deine Antwort! Bislang wurde jedoch nichts gezahlt! Daher meine ich auch keine Anrechnung.
In meinem Profil habe ich bei Software eingegeben "keine". Hab ich auch gerade noch einmal überprüft, aber es wird nicht mit angezeigt.
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kratzbaum
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#22
14.03.2014, 12:42
Ich habe auch mal eine Frage zu dem Thema:
Was ist eigentlich, wenn die vorgerichtliche Geschäftsgebühr zwar tituliert wurde, diese aber nicht beigetrieben werden kann, weil Beklagter vermögenslos ist.
Wird dann die Geschäftsgebühr denn auf die Verfahrensgebühr bei PKH angerechnet?
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Liesel
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#23
14.03.2014, 13:04
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kratzbaum
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Baptistine
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#26
07.11.2014, 14:18
Hallo Leute,
ich steh auch auf dem Schlauch und ich steige einfach nicht durch.
Außergerichtlicher SW: 44.500 EUR
2300 außergerichtl.: 1.266,20 EUR
Gerichtl. Verfahren: SW-Festsetzung: 42.500 EUR mit PKH!
Wenn ich im System alles eingebe habe ich -124,71 € raus
3100 §49 = 508,30 EUR
anrechnu.= -633,10
Ne 7002 = 20 EUR
Nr. 7008.................
HILFEEE
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#27
07.11.2014, 14:27
Wie kommst du denn auf den Anrechnungsbetrag von 633,10 Euro? Du mußt doch nur die hälftige GeschG aus 1.266,20 Euro anrechnen.
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#28
07.11.2014, 14:31
Geschäftsgebühr waren (altes RVG) 1.266,20 €, davon die Hälfte sind 633,10 €. Oder dreh ich jetzt vollkommen durch?
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#29
07.11.2014, 14:35
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Hab gedacht, das war der außergerichtliche SW.
Warte mal, ich geh mal rechnen.
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#30
07.11.2014, 14:39
Hm....stimmt. Da bleibt nur die PTE.
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