VKH Nichtbeteiligte Betreuungsverfahren

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Chrissi23
Foren-Praktikant(in)
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#1

14.02.2014, 12:26

Hallo zusammen,

ich habe hier gerade eine Akte zur Prüfung und hoffe, ihr könnt mir vielleicht helfen.

Wir haben für unsere Mandantin in einem Betreuungsverfahren, in dem wir den Antrag gestellt hatten, sie als Beteiligte zuzulassen, VKH beantragt.
Die Hinzuziehung als Beteiligte wurde vom Betreuungsgericht abgelehnt, wogegen wir dann Beschwerde eingelegt haben. Über die VKH wollte das Betreuungsgericht erst entscheiden, wenn das Beschwerdegericht entschieden hat. Nachdem das LG unsere Beschwerde zurückgewiesen hat, hat nunmehr auch das Betreuungsgericht unseren Antrag auf VKH zurückgewiesen mit der Begründung, dass nur Beteiligten nach § 7 FamFG VKH bewilligt werden könne. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob das in diesem Fall so stimmt, da es ja bei dem Verfahren gerade darum ging, sie als Beteiligte im Verfahren hinzuzuziehen.

Was meint ihr?
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