Hallo,
wir haben hier eine Scheidungssache. Gegenstandswert: 11.505,00 €. Unserer Mandantin wurde VKH bewilligt mit Ratenzahlung. Im Beschluss steht folgendes: "Die Gerichtskosten und die außergerichltichen Kosten tragen die Beteiligten je zur Hälfte".
Der Ehemann war nicht bevollmächtigt. Dieser hat von uns jetzt eine Rechnung bekommen, die wie folgt lautet:
1,3 nach 3100
1,2 nach 3104
Auslagen + MWST, insgesamt 1.335,00, davon hat er die Hälfte bezahlt in HÖhe von 794,33 Euro.
Ich glaube die Eheleute hatten sich irgendwie auch darauf geeinigt, weil sie Raten zahlen musste. Also das ist wohl alles so rechtens.
Jetzt soll ich VKH abrechnen für die Ehefrau. Wie sieht die Rechnung aus?? Meine Chefin meint, ich muss die Hälfte abrechnen?? Was meint sie damit?
11505,00 Euro
1,3
1,2
natürlich nach VKH-Gebühren
+ Auslagen und Mehrwertsteuer ,
so und dann ziehe ich die Gebühr vom Eheman ab mit einem Hinweis "Zahlung Antragsgegner" oder wie sieht meine Rechnung aus?
vielen Dank im Voraus.
Gruß Carrymaus
VKH abrechnen, Gegenseite zahlt aber auch
- Liesel
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Die Zahlung des Gegners ist zunächst auf die Differenzgebühren zu verrechnen.
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Also das heißt ich mache eine Rechnung an das Gericht mit den normalen Gebühren (also klicke nicht VKH an) und ziehe dann die Gebühr ab oder wie muss ich das verstehen? Hast Du eine Musterrechnung für mich?
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Du rechnest ganz normal deine VKH ab und ermittelst die Differenzgebühr.
Dann ziehst du von der Differenzgebühr die Zahlung vom Gegner ab.
Sollte die Zahlung höher sein, als deine Differenzgebühr, dann muss dir die Staatskasse weniger erstatten.
Ansonsten bekommst du die Erstattung deiner kompletten VKH-Gebühr von der Staatskasse.
Die Zahlung vom Gegner muss du auf alle Fälle bei der Abrechnung gegenüber der Staatskasse angeben.
Dann ziehst du von der Differenzgebühr die Zahlung vom Gegner ab.
Sollte die Zahlung höher sein, als deine Differenzgebühr, dann muss dir die Staatskasse weniger erstatten.
Ansonsten bekommst du die Erstattung deiner kompletten VKH-Gebühr von der Staatskasse.
Die Zahlung vom Gegner muss du auf alle Fälle bei der Abrechnung gegenüber der Staatskasse angeben.
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gegenüber der Staatskasse
1,3 Verfahrensgebühr gem. § 49 RVG
1,2 Terminsgebühr gem. § 49 RVG
Auslagen + Steuer
Summe
dann ermittelst du die Differenzgebühr
Abrechnung nach 3 13 RVG - Abrechnung nach § 49 RVG
Von der Differenz ziehst du die Zahlung vom Gegner ab.
1,3 Verfahrensgebühr gem. § 49 RVG
1,2 Terminsgebühr gem. § 49 RVG
Auslagen + Steuer
Summe
dann ermittelst du die Differenzgebühr
Abrechnung nach 3 13 RVG - Abrechnung nach § 49 RVG
Von der Differenz ziehst du die Zahlung vom Gegner ab.
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Dann ist die Zahlung komplett auf die Differenzgebühren zu verrechnen.
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Anscheinend kennst DU dich damit aus, könntest Du mir das genauer erklären?? Das wäre nett. Ich möchte es nämlich auch verstehen.
Ich arbeite mit Adoware, wie genau muss die Rechnung aussehen?
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- Liesel
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VKH-Abrechnung:
berechnet nach § 49 RVG Prozesskostenhilfegebühren / Verfahrenskostenhilfegebühren
Gegenstandswert: 11.505,00 EUR
Verfahrensgebühr §§ 45, 49, Nr. 3100 VV RVG 1,3 319,80 EUR
Terminsgebühr §§ 45, 49, Nr. 3104 VV RVG 1,2 295,20 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 635,00 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 120,65 EUR
Gesamtbetrag 755,65 EUR
Zahlungen Dritter 794,33 EUR
Differenzkosten 833,00 EUR
auf Erstattung anzurechnen 0,00 EUR
Kostenforderung RA 755,65 EUR
Zahlungen Staatskasse 0,00 EUR
Erstattungsbetrag Staatskasse 755,65 EUR
Wahlanwaltsgebühren:
Gegenstandswert: 11.505,00 EUR
Verfahrensgebühr §§ 13, 50, Nr. 3100 VV RVG 1,3 683,80 EUR
Terminsgebühr §§ 13, 50, Nr. 3104 VV RVG 1,2 631,20 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 1.335,00 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 253,65 EUR
Gesamtbetrag 1.588,65 EUR
- Summe PKH-Gebühren 755,65 EUR
Gesamtbetrag 833,00 EUR
Die Differenzkosten betragen 833,00 EUR
- Zahlungen Dritter -794,33 EUR
Wahlanwaltsgebühren restlich 38,67 EUR
berechnet nach § 49 RVG Prozesskostenhilfegebühren / Verfahrenskostenhilfegebühren
Gegenstandswert: 11.505,00 EUR
Verfahrensgebühr §§ 45, 49, Nr. 3100 VV RVG 1,3 319,80 EUR
Terminsgebühr §§ 45, 49, Nr. 3104 VV RVG 1,2 295,20 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 635,00 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 120,65 EUR
Gesamtbetrag 755,65 EUR
Zahlungen Dritter 794,33 EUR
Differenzkosten 833,00 EUR
auf Erstattung anzurechnen 0,00 EUR
Kostenforderung RA 755,65 EUR
Zahlungen Staatskasse 0,00 EUR
Erstattungsbetrag Staatskasse 755,65 EUR
Wahlanwaltsgebühren:
Gegenstandswert: 11.505,00 EUR
Verfahrensgebühr §§ 13, 50, Nr. 3100 VV RVG 1,3 683,80 EUR
Terminsgebühr §§ 13, 50, Nr. 3104 VV RVG 1,2 631,20 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 1.335,00 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 253,65 EUR
Gesamtbetrag 1.588,65 EUR
- Summe PKH-Gebühren 755,65 EUR
Gesamtbetrag 833,00 EUR
Die Differenzkosten betragen 833,00 EUR
- Zahlungen Dritter -794,33 EUR
Wahlanwaltsgebühren restlich 38,67 EUR
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