Hallöchen, hab mal wieder Schwierigkeiten in einer Abrechnungssache. Wir haben VKH bekommen, bezüglich dem Streitwert steht folgendes in meinem Beschluss: Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt. Der Wert für den Vergleich wird auf 6.000,00 € festgesetzt, wobei 3.000,00 € auf den Vergleich Sorgerecht und 3.000,00 € auf den Mehrvergleich zum Umgang entfallen.
Ich habe mir folgende Kostennote gedacht:
1,3, 3100 VV RVG, Gegenstandswert: 3.000,00 €, 245,70 €
0,8 ,3101VV RVG , Gegenstandswert: 3.000,00 €, 46,80 €
1,2, 3104 VV RVG, Gegenstandswert: 3.000,00 €, 226,80 €
1,0, 1003 VV RVG, Gegenstandswert: 3.000,00 €, 189,00 €
1,5, 1000 VV RVG, Gegenstandswert: 6.000,00 €, 337,50 €
zzg. Mehrwertsteuer und TK.
Ist das so richtig, ich hab da Gefühl, das ist irgendwo der Wurm drin, für eure Hilfe wäre ich dankbar.
Gruß
VKH Abrechnung mit Mehrvergleich
Hallo, du musst wie folgt abrechnen
1,3 VG, 3100 VV RVG, Gegenstandswert: 6.000,00 €,
0,8 VG, 3101 VV RVG, Gegenstandswert: 3.000,00 €,
§ 15 Abs. 3, 1,3 aus 9.000 €
1,2 TG, 3104 VV RVG, Gegenstandswert: 9.000,00 €,
1,0 EG, 1003 VV RVG, Gegenstandswert: 3.000,00 €,
1,5 EG, 1000 VV RVG, Gegenstandswert: 3.000,00 €,
§ 15 Abs. 3, 1,5 EG aus 6.000 €
AP
19 % MwSt.
1,3 VG, 3100 VV RVG, Gegenstandswert: 6.000,00 €,
0,8 VG, 3101 VV RVG, Gegenstandswert: 3.000,00 €,
§ 15 Abs. 3, 1,3 aus 9.000 €
1,2 TG, 3104 VV RVG, Gegenstandswert: 9.000,00 €,
1,0 EG, 1003 VV RVG, Gegenstandswert: 3.000,00 €,
1,5 EG, 1000 VV RVG, Gegenstandswert: 3.000,00 €,
§ 15 Abs. 3, 1,5 EG aus 6.000 €
AP
19 % MwSt.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, das ist nicht richtig, Turan.
Der Vergleichswert beträgt insgesamt 6.000,00 Euro - davon 3.000,00 Euro Mehrwert
1,3 VG, 3100 VV RVG, Gegenstandswert: 3.000,00 €,
0,8 VG, 3101 VV RVG, Gegenstandswert: 3.000,00 €,
§ 15 Abs. 3, 1,3 aus 6.000 €
1,2 TG, 3104 VV RVG, Gegenstandswert: 6.000,00 € (sofern über Umgang mit erörtert wurde),
1,0 EG, 1003 VV RVG, Gegenstandswert: 3.000,00 €,
1,5 EG, 1000 VV RVG, Gegenstandswert: 3.000,00 €,
§ 15 Abs. 3, 1,5 EG aus 6.000 €
AP
19 % MwSt.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Den Vergleichswert müssen wir doch mit dem Gegenstandswert zusammenrechnen. Sie führt ja auf, dass der Gegenstadnswert 3000 €, der Vergleichswert 3000 € und der Mehrwert 3000 € betragen (insgesamt Vergleichswert 6000 €). Aber der Vergleichswert ist doch unabhängig vom Mehrwert auf das Gegenstandswert zu addieren, oder?
- Adora Belle
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Es steht doch ganz deutlich im Sachverhalt, dass der Verfahrenswert elterliche Sorge 3.000 beträgt, und der Mehrwert des Vergleichs für den Umgang ebenfalls 3.000, zusammen als Vergleichswert also 6.000. Der Vergleichswert kann doch nicht höher sein als Wert+Mehrwert.