PKH neues Verfahren
wie haben PKH beantragt und bewilligt bekommen, dann aber versehentlich bei Einreichung der Klage zum Zwecke der Zustellung das Aktenzeichen nicht angegeben. Das Gericht hat daraufhin ein neues Aktenzeichen/Verfahren angelegt - auf den Fehler wurde das Gericht inzwischen hingewiesen, dass aber hat bisher hierzu nichts entschieden- weiß jmd. wie in diesem Fall vorzugehen ist ???
- Anahid
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Du musst beantragen die Verfahren zu verbinden. Einfach "streichen" können die das zweite Aktenzeichen nicht.
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Mir ist das vor einigen Monaten auch passiert. Ich habe einen Dreizeiler hingeschickt, dass die "neue" Klage zur Geschäftsnummer xy gehört. Danach ging das Verfahren unter dem alten Az einfach weiter. Gab überhaupt keine Probleme.
Alle Angaben ohne Gewähr!
- Anahid
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Wenn Du Pech hast, wird das Gericht für das zweite Verfahren eine Gebühr erheben. Ich hatte den Fall allerdings auch mal (zwar ohne PKH), da wurde die Klage vorab per Fax geschickt, ohne dass auf der Klage "vorab per Fax" stand und darum zwei Verfahren eingetragen. Wurden zusammen fortgeführt und eine Gebührenerhebung für das zweite Verfahren ist nicht erfolgt.
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