Hi Leute,
und zwar haben wir am Anfang bei Gericht PKH beantragt (wurde bewilligt)
und nun habe ich den Beschluss des Vergleichs hier liegen
Beklagter zahlt an Kläger (wir) € 13.500
die kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben
das heißt, ich stelle den Kostenausgleichungsantrag nur über die GK, richtig?
spielt unsere PKH Bewilligung dabei Ne rolle?
Vielen Dank vorab
PKH Antrag und jetzt Vgl
- Anahid
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Ihr habt doch PKH beantragt. Da habt Ihr doch eigentlich gar keine Gerichtskosten gezahlt, oder ![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
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Müsstest Du nicht auch einen Liquidationsantrag PKH stellen? Sonst bekommt Ihr doch Eure Rechtsanwaltsgebühren nicht oder?
- Anahid
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Du brauchst keinen Kostenausgleichungsantrag stellen, richtig. Denn da ist nix zugunsten Eures Mandanten oder zu Euren Gunsten festzusetzen.
PKH-Liquidation musst Du machen, mehr nicht.
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