Liebe Kolleginnen,
ich habe mal flott ne Frage, da ich mir gerade mal wieder selber im Weg stehe. Also bitte nicht Augen verdrehen
Eine Mandantin holt sich am 30.07. einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Heute kommt sie allerdings erst zu einem Gespräch und mandatiert uns.
Gilt hier bezüglich der Abrechnung das Datum des Berechtigungsscheins oder das Datum der Mandatierung?
Beratungshilfe ab 01.08.2013
- Refa-Azubi-2011
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Ich würde ja sagen, dass das nach neuem Recht abgerechnet wird, da ihr nach dem 01.08. beauftragt wurdet.
Alle Angaben ohne Gewähr!
- Fräulein Fi
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Enders ist im JurBüro 6/13 der gleichen Meinung - es kommt auf den Auftrag an, deshalb neues RVG
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Bin der Meinung gelesen zu haben, dass (in nicht gerichtlichen Verfahren) ausschlaggebend ist, wann die Kosten fällig geworden sind.
Vorliegend würde das für mich heißen, dass selbst wenn ich BerH vor der Reform hatte, aber die Angelegenheit erst nach Reform beendet/fällig ist, ich nach neuen Gebühren abrechne (Siehe Übergangsregelung KostRMoG).
Vorliegend würde das für mich heißen, dass selbst wenn ich BerH vor der Reform hatte, aber die Angelegenheit erst nach Reform beendet/fällig ist, ich nach neuen Gebühren abrechne (Siehe Übergangsregelung KostRMoG).