gemeinsamer Beratungshilfeschein

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caballito
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#1

17.06.2013, 11:37

Morgen!

Ich habe hier einen Beratungshilfeschein ausgestellt auf Mutter und Sohn. Das heißt dann wohl, dass ich 2 Mandanten habe, aber nur eine Rechnung schreiben darf?

LG
:wink1
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#2

17.06.2013, 11:42

Für welche Angelegenheit(en) wurde denn BerH bewilligt?
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#3

17.06.2013, 11:52

Übernahme von Zahlungsverpflichtungen aufgrund Sterbefalls von Schwager bzw. Onkel


:?
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#4

17.06.2013, 13:48

Gesamtschuldner?
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#5

17.06.2013, 14:06

Liesel hat geschrieben:Gesamtschuldner?
Hinsichtlich einer Forderung vielleicht, hinsichtlich einer zweiten nein.

Ich habe den Sachverhalt dem AG übrigens 4 Mal telefonisch und einmal schriftlich erklärt, bis ich dann den gemeinsamen Schein bekam.
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#6

17.06.2013, 16:11

Dann würde ich zwei Abrechnungen machen.
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#7

19.06.2013, 11:55

Aber wieso hat man sich dann am AG so angestellt und wollte dann einen gemeinsamen Schein erteilen? Frau Mutter hatte schon einen Schein, den wir also zurückgeben mussten.
Von der Logik (äh, also meiner Logik) her eben ein - Schein, - eine Abrechnung, - einmaliger Anfall der Gebühren. :?
Andererseits soll die Beratungshilfegebühr in so einem Fall zweimal berechnet werden können.

(Murks :lol: )
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