Hallo,
habe folgendes Problem: Ich wollte aus einem Vergleich vollstrecken. Vergleich wurde jedoch bisher noch nicht zugestellt. Ich beantragte also zunächst Pkh für die anstehende ZV und die Zustellung des Titels. Jetzt bekomme ich den Titel vom Vollstreckungsgericht zurück. Ich soll zunächst für die Zustellung Pkh beim Prozessgericht beantragen. Kann das so sein? Wo steht das? Wer weiß Rat?
Pkh für Zustellung, Pkh für Zwangsvollstreckung?
- Majo
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Wenn ich mich richtig erinnere, zählt die Zustellung des Titels noch zum Prozessverfahren und kann daher über die Kostenfestsetzung für das Verfahren mit abgerechnet werden. Haben wir zumindest schonmal so gemacht.
- Melanie
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Kann das Vollstreckungsgericht in diesem speziellen Fall nicht auch für die Zustellung Pkh bewilligen?
Viele Grüße
Melanie :pcwink
Melanie :pcwink