In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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lessica1991
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#1
09.04.2013, 11:40
Hey,
hab da mal eine Frage.
Und zwar war ich neulich auf einem Seminar wegen der Neuheiten bezüglich des RVG´s ab 01.07.13.
Nun ist es ja bei den Reisekosten so, dass diese für einen nicht am Gerichtsbezirk ansässigen Anwalt so berechnet werden können:
Entfernung vom Gericht zum am weitest entferntesten Ort im Gerichtsbezirk mal 2 (Hin- und Rückfahrt)
Gibt es irgendwie eine Karte, wo alle Orte der Gerichtsbezirke in Deutschland aufgezeichnet sind?
Die Suche der weitesten Entfernung ist meißt sehr schwierig.
Danke im Voraus für eure Antworten.
LG Jessi
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Zuletzt geändert von
lessica1991 am 09.04.2013, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.
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sansibar
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#2
09.04.2013, 12:03
Wieso wird denn nicht mehr die tatsächliche Entfernung berechnet? Das ist mir neu, stimmt das?
Grüße - sansibar
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Liesel
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#3
09.04.2013, 12:30
@sansibar: Es kommt auf die Beiordnung an. Wenn zu den Bedingungen eines im Bezirk des Gerichts ansässigen Anwalts beigeordnet wurde, bekommst du u.U. nicht die vollen Fahrtkosten.
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#4
09.04.2013, 12:38
Aber die Überschrift des Freds sagt doch, dass der RA im Gerichtsbezirk ansässig ist
Grüße - sansibar
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#5
09.04.2013, 12:42
lessica1991 hat geschrieben:Nun ist es ja bei den Reisekosten so, dass diese für einen nicht am Gerichtsbezirk ansässigen Anwalt so berechnet werden können:
Entfernung vom Gericht zum am weitest entferntesten Ort im Gerichtsbezirk mal 2 (Hin- und Rückfahrt)
Denke mal, daß sich die TE in der Überschrift "verschrieben" hat.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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#7
09.04.2013, 12:45
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
ach sooooooo!!! Ja dann is klar, danke Liesel. Sie hat die Überschrift jetzt auch geändert.
Aber helfen kann ich dir leider nicht, Jessi.
Grüße - sansibar
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#8
09.04.2013, 12:46
Ich setze im Zweifelsfall die kompletten Reisekosten an und warte, was das Gericht festsetzt.
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
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#9
09.04.2013, 14:30
Bei uns läuft es so - vorausgesetzt die Beiordnung lautet wie oben beschrieben:
Sitzen RA und Partei außerhalb des Bezirks, dann Reisekosten bis zur Bezirksgrenze (die meist keiner so genau kennt
).
Sitzt der RA außerhalb, die Partei aber innerhalb des Gerichtsbezirks, gibt es nur Reisekosten vom Parteisitz zum Gericht und retour. Darüber gibt es zwar streitige Ansichten, aber weshalb soll der RA noch Reisekosten hinzuverdienen, wenn die Partei dicht(er) am Gericht sitzt...
~ Grüßle ~
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#10
09.04.2013, 15:22
Ja genau 13, so kenn ich es auch.
Mein Problem ist genau dieser Fall mit der Bezirksgrenze, die keiner so genau kennt.
Ich versuch jetzt schon immer im Gerichtsbezirksbuch (ohne Karte oder so) mir einige Postleitzahlen der Orte herauszusuchen, die laut diesem Buch im Gerichtsbezirk liegen. Danach berechne ich mit google-maps die Entfernung zum Gericht.
Man versucht halt dann doch die höchst mögliche Entfernung fürs Chefchen herauszuschlagen und durch diesen Tatendrang (
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
) dauerts dann oft sehr lang und ist zeitaufwendig.
LG
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)