PKH- kann die Staatskasse unsere Mdtin in Anspruch nehmen?

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ReLo
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#1

02.08.2012, 10:48

Hallo,
ich komme mit einer PKH-Akte einfach nicht zu Recht und hoffe auf Eure Hilfe... Unsere Mdtin hat in I. Instanz PKH bewilligt bekommen und die Klage gewonnen, dann hat die Gegenseite Berufung eingelegt, für die unsere Mdtin ebenfalls PKH mit Ratenzahlung bewilligt bekommen hat.

In der II. Instanz will man sich jetzt - außergerichtlich! - vergleichen und mir ist nicht ganz klar, ob das ggf. Kostenfolgen für unsere Mandantin hat, die wir im Vergleichstext absichern bzw. ausschließen sollten. :oops: Dass die Mdtin dann die Einigungsgebühr selbst zahlen muss, ist ihr klar.

Die Gegenseite schlägt vor, dass sie die Berufung zurücknimmt und außer den Gerichstkosten für die II. Instanz keine weiteren Kosten übernehmen wird. (Was mit den RA-Gebühren auf der Gegenseite ist ist derzeit noch nicht ganz klar, wir tendieren zur Kostenaufhebung). Grundsätzlich ist es doch so, dass Erstattungsansprüche gegen den Gegner in PKH-Sachen auf die Staatskasse übergehen, oder? Da der Gegner die Berufung zurücknimmt, hat er ja theoretisch die Kosten auch zu übernehmen, was ja aber im Vergleich wohl ausgeschlossen werden soll. Von wem holt sich die Staatskasse denn in diesem Vergleichsfall die an uns gezahlten Gebühren für I. und II. Instanz + Gerichtskosten I. Instanz? Die PKH kann doch auch bei einem außergerichtlich geschlossenen Vergleich aufgehoben werden, wenn durch den Vergleich unsere Mdtin zu Vermögen kommt, oder?

Ich bin heute nicht ganz auf der Höhe und schon ganz durcheinander von dieser Akte. Die zuständige Rechtspflegerin ist leider krank...

Vielen Dank!

ReLo
JennyHST
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#2

07.08.2012, 14:45

Lasst doch den Vergleich einfach gerichtlich protokollieren ;-)
Eure RA-Kosten und die Gerichtskosten, die ihr dann geltend macht, holt sich die Staatskasse vom Gegner alleine wieder, meiner Meinung nach......

Ich hoffe ich konnte helfen....
ReLo
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#3

08.08.2012, 17:03

Da macht leider der Gegner nicht mit.... entweder außergerichtlich einigen oder gar nicht einigen. Ich habe aber inzwischen mit der Rpfl. telefonieren können und sie sieht für unsere Mandantin bei dem Vergleichskonstrukt keine "Gefahr". Das Risiko, dass man in den vier Jahren doch noch zu Vermögen kommt, besteht ja immer.

Dankeschön!
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