PKH-Antrag RA-Gebühren Antragsgener

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marlix
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#1

02.07.2012, 15:23

Kann man eigentlich von einen Antragsteller bei Versagung der PKH die Gebühren für den RA des Antragsgegners verlangen? Oder muss der Antragsgegener die Kosten immer selber tragen, wenn es nicht zur Klageerhebung kommt?
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Pepples
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#2

02.07.2012, 15:26

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Anahid
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#3

02.07.2012, 18:15

Gem. § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO findet eine Kostenerstattng im PKH-Prüfungsverfahren nicht statt. Wenn der Gegner also keine Klage erhebt, hat Euer Mandant keinen Anspruch auf Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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