Angaben im Prozesskostenhilfeantrag

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ellimorelli
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#11

25.06.2012, 11:50

ich hab das bei der ersten Frage in Abschnitt G eingetragen.... :oops:
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ellimorelli
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#12

28.06.2012, 09:14

:wink1

um nicht einen extra Fred aufzumachen, stell ich meine Frage hier gleich ein. betrifft ja auch den PKH-/VKH-Antrag

unsere Mdt. hat eine 25 jährige Tochter, die zurzeit in Frankreich lebt und dort studiert oder so. M. E. erhält sie aber noch Kindergeld, was aber direkt an die Tochter gezahlt wird. Muss die Tochter im VKH-Antrag als "Angehörige, denen sie Unterhalt gewähren" genannt werden? Eigene Einkünfte hat die Tochter.
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ellimorelli
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#13

28.06.2012, 09:19

hat sich erledigt, hab nochmal mit der Mdt. gesprochen. Trotzdem Danke!
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ellimorelli
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#14

28.06.2012, 09:21

[/quote]
jojo hat geschrieben:Die Angabe ist in Abschnitt G, letzte Frage, zwingend zu machen.
ellimorelli hat geschrieben:ich hab das bei der ersten Frage in Abschnitt G eingetragen.... :oops:

ist das also falsch, wenn ich das in die erste Frage in Abschnitt G eintrage?
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Liesel
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#15

28.06.2012, 09:24

Elli, bei der ersten Frage in Abschnitt G geht es doch um Grundstücke usw. Du mußt das unter "sonstige Vermögenswerte" eintragen.
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#16

28.06.2012, 09:29

ich dachte, weil es hier um einen Fond einer Grundstücks-Vermögens- und Verwaltungs GbR geht.

aber ich kann das sicherlich auch rausstreichen und umtragen
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ellimorelli
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#17

28.06.2012, 09:52

nochmal zu diesem Fond. der gehört ja beiden, also müsste ich doch "C" eintragen in der 2. Spalte oder? und muss ich dann trotzdem nur den unserer Mdt. zustehenden Wert eintragen oder dann den vollen?
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suzette
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#18

28.06.2012, 10:55

Richtig! Wem das Vermögen gehört: A = mir allein, B = meinem Ehegatten allein, C = meinem Ehegatten und mir gemeinsam.

Also "C" und dann den vollen Wert.
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