Angaben im Prozesskostenhilfeantrag
- ellimorelli
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1776
- Registriert: 11.06.2009, 22:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Thüringen
- ellimorelli
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1776
- Registriert: 11.06.2009, 22:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Thüringen
um nicht einen extra Fred aufzumachen, stell ich meine Frage hier gleich ein. betrifft ja auch den PKH-/VKH-Antrag
unsere Mdt. hat eine 25 jährige Tochter, die zurzeit in Frankreich lebt und dort studiert oder so. M. E. erhält sie aber noch Kindergeld, was aber direkt an die Tochter gezahlt wird. Muss die Tochter im VKH-Antrag als "Angehörige, denen sie Unterhalt gewähren" genannt werden? Eigene Einkünfte hat die Tochter.
- ellimorelli
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1776
- Registriert: 11.06.2009, 22:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Thüringen
- ellimorelli
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1776
- Registriert: 11.06.2009, 22:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Thüringen
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Elli, bei der ersten Frage in Abschnitt G geht es doch um Grundstücke usw. Du mußt das unter "sonstige Vermögenswerte" eintragen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- ellimorelli
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1776
- Registriert: 11.06.2009, 22:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Thüringen
- ellimorelli
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1776
- Registriert: 11.06.2009, 22:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Thüringen