Hey ihr Lieben!
Hier geht es um Folgendes:
In einem Scheidungsverfahren wurde unserer Mdt. PKH bewilligt mit Ratenzahlung. Der Streitwert liegt bei 12.250,00 € (11.250 Scheidungsverf. + 1.000 VA).
Gleich nach Erlass des PKH-Beschlusses wurde ein Vorschuss in Höhe von 350,00 € (brutto = netto) verlangt und auch erhalten.
Nach Beendigung des Scheidungsverfahrens hatte mein Chef die angefallenen PKH-Gebühren addiert und die 350,00 € vom Bruttobetrag abgezogen.
1,3 VG = 319,80
1,2 TG = 295,20
1,0 VerG = 246,00
Fahrtkosten = 10,24
Abwesenheit = 20,00
Post etc. = 20,00
Netto = 911,24
Brutto = 1.084,37
./. Vorschuss = - 350,00
das ergab einen Betrag von 734,37
die Staatskasse kürzte aber auf 542,79 €. Warum? Wurde falsch angerechnet?
Abrechnung PKH mit Ratenzahlung + Vorschuss von Staatskasse
- ellimorelli
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Wofür Einigungsgebühr? Für die Scheidung kann eine EG nicht anfallen.
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- ellimorelli
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Dann kannst du die EG nur aus dem SW des VA, also aus 1.000,00 Euro berechnen.
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Ich meine, Du hast richtig gerechnet.
Über die Höhe des Abzugs lässt sich nur spekulieren.
Frag einfach mal telefonisch beim Gericht nach. Die machen genauso mal Fehler wie wir. Notfalls gegen den Festsetzungsbeschluss Beschwerde bzw. Erinnerung einlegen.
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- Liesel
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Die EG beträgt nur 85,00 Euro netto.
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..... ich hab mir das vorhin auch schon gedacht und hab das auch nachgerechnet, da ich aber in der Spalte verrutscht bin, wie ich gerade festgestellt habe, bin ich vorhin auf ein anderes Ergebnis gekommen. Jetzt passt es aber.
Zuletzt geändert von ellimorelli am 11.06.2012, 11:15, insgesamt 1-mal geändert.
- Adora Belle
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1,0 aus 1.000 = 85
Auslagen = 50,24
+ USt = 892,79
minus 350 sind 542,79 EUR.
Was hast Du gerechnet?
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