Beratungshilfe - welcher Zeitpunkt zählt?

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andrea77
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#1

25.05.2012, 12:19

Hallo, ich habe eine Frage. Hoffe, Ihr könnt mir zahlreich und fundiert helfen ;-)

Also:

Mandant M beauftragt Anwalt A 2010 in zivilrechtlicher Sache, außergerichtlich, legt Beratungshilfeschein vor.

Verfahren (immer noch außergerichtlich) geht bis 2012, als das Mandat niedergelegt wird. M ist mittlerweile solvent, könnte keine Beratungshilfe mehr in Anspruch nehmen.

A will jetzt (2012) abrechnen. (Gegner G müsste nach bisherigem Stand Kosten ersetzen, Prozess steht aber noch aus).

Mit wem rechnet A ab? Dem Gericht? M? Oder G?
Welcher Zeitpunkt ist für BerH entscheidend? Der der Mandatserteilung oder der der Mandatsniederlegung?

Hoffe, ich habe es klar ausgedrückt... ;-)

Liebe Grüße und danke! Andrea
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Pepples
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#2

26.05.2012, 18:59

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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