§ 59 RVG, ich verstehs nich :(

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rosa

#1

19.01.2012, 16:05

habe lange kein PKH gemacht und verstehs hier grad so gaaar nich.

Wir sind Kläger
Beklagter hat PKH
gerichtlicher Vergleich wurde geschlossen

im KFB steht:

PBV des Beklagten hat von Staatskasse erhalten 900 Euro (ich runde mal auf)

Der Erstattungsanspruch gegenüber dem Beklagten beträgt 250 EURO

Summe dieser Beträge: 1150 EURO

die gesamten aussergerichtlichen Kosten des Beklagten betragen aber nur 950 EURO

sodass gem. § 59 RVG ein Betrag von 200 EURO auf die Staatskasse übergeht und im Rahmen der Ratenzahlung auf die PKH eingefordert wird.
....

KFB endete übrigens abartigerweise mit "0,00 EURO"

gut, das ganze ist ein halbes Jahr her und jetzt kommt Rechnung an LJK an meine Mandantin (Klägerin) über diese 200 EURO, die sie gem. 59 RVG an die LJK überweisen soll

:bahnhof
Tigra
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#2

19.01.2012, 16:06

im KFB steht, dass der Beklagte Geld aus der Staatskasse erhalten hat?! Wie lautet den die Kostenteilung?
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rosa

#3

19.01.2012, 16:08

die Kostengrundentscheidung?
Klägerin 2/3
Beklagter 1/3
Tigra
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#4

19.01.2012, 16:10

Hö? Aber ihr seid doch kläger oder? udn ihr habt einen erstattungsanpruch von 250 euro ggü der beklagten?!

achso aber ihr habt zu 2/3 verloren d. h. ihr müsste 3/3 an die Staatskasse bezahlen ...ohne PKH
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Tigra
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#6

19.01.2012, 16:28

2/3 - Ihr müsst 2/3 der Kosten erstatten, ich habs jetzt nicht nachgerechnet, aber kann schon sein dass das genau die 200 oken sind die die LJK jetzt verlangt.
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rosa

#7

19.01.2012, 16:33

nein Tigra, ich red nich vom KFB, ich red von einer Abrechnung der LJK.

Die "offizielle" Abrechnung kam ja schon. Wir hatten ja en Vorschuss von 3 Gebühren geleistet und wegen Vergleich wurde nur 1 verbraucht. Das haben wir ja zurück bekommen

jetzt rede ich aber von ner Abrechnung nach 59 RVG
Tigra
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#8

19.01.2012, 16:37

ja das ist ja keine abrechnung § 59 sondenr nur, dass wenn der RA ansprüche gegen einen ersatzpflichtigen gegner hat, dass dann der Anspruch des RA auf die Staatskasse übergeht
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Ciara
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#9

19.01.2012, 16:39

Wenn der Beklagte keine PKH gehabt hätte, hätten die 200 € ja an die Gegenseite gezahlt werden müssen. Der Beklagte hat aber PKH und somit gehen die 200 € an die Staatskasse über (daher auch der damalige KfB mit 0,00 €, da die Gegenseit nichts kriegt) und diese 200 € möchten sie jetzt haben.
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Tigra
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#10

19.01.2012, 16:40

vielleicht hat es ciara jetzt einleuchtender erkärt :oops:
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