Wir sind Kläger
Beklagter hat PKH
gerichtlicher Vergleich wurde geschlossen
im KFB steht:
PBV des Beklagten hat von Staatskasse erhalten 900 Euro (ich runde mal auf)
Der Erstattungsanspruch gegenüber dem Beklagten beträgt 250 EURO
Summe dieser Beträge: 1150 EURO
die gesamten aussergerichtlichen Kosten des Beklagten betragen aber nur 950 EURO
sodass gem. § 59 RVG ein Betrag von 200 EURO auf die Staatskasse übergeht und im Rahmen der Ratenzahlung auf die PKH eingefordert wird.
....
KFB endete übrigens abartigerweise mit "0,00 EURO"
gut, das ganze ist ein halbes Jahr her und jetzt kommt Rechnung an LJK an meine Mandantin (Klägerin) über diese 200 EURO, die sie gem. 59 RVG an die LJK überweisen soll
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)