Beratungshilfe Einkommensobergrenze

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Hammy
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#1

04.01.2012, 08:54

Hallo liebes Forum,

bin neu hier, weil ich nun ne Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten angefangen habe.
Und nun habe auch auch direkt eine Frage:

Bevor Mandanten zu uns kommen klären wir diese natürlich darüber auf, dass eine anwaltliche Erstberatung nicht kostenlos ist (Ich weiß auch nicht wo dieses Gerücht herkommt...). Die Kosten einer Erstberatung sind mir klar. Für Hartz IV-Empfänger ist es ja nahezu unproblematisch einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Das gleiche gilt auch für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen. Aber wie sieht es da aus bei Menschen, die Vollzeit arbeiten und ein durchschnittliches Einkommen haben? Gibt es bei den Amtsgerichten eine Einkommensgrenze für den Beratungshilfeschein oder wird das je nach Lage und Umstand selbst bestimmt? Bisher konnte mir das noch niemand genau sagen, deswegen frage ich mal hier nach. Vielleicht kennt sich ja jemand auf diesem Gebiet gut aus? Wäre nett, wenn sich jemand melden würde.

Vielen Dank und Lg
Hammy
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Pepples
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#2

04.01.2012, 09:01

Hallo :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

und den Hinweis des Moderatorenteams:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=12&t=52549" target="blank

Sollten nach Aufforderung zur Profilergänzung trotz weiterhin fehlender Angaben im Profil Antworten auf die Ausgangsfrage gegeben werden, werden wir diese bei Kenntnis ohne weiteren Kommentar löschen.


:thx
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Hammy
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#3

04.01.2012, 09:07

Oh, das hatte ich im Eifer des Gefechts wohl vergessen. Ist aber nun aktualisiert..
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#4

04.01.2012, 09:20

Für Beratungshilfe gelten die gleichen Einkommensgrundsätze wie für PKH.
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#5

04.01.2012, 09:23

Ah okay.. Ich frag mich grad echt, warum das hier auch keiner wusste....Und dürfte ich auch fragen, wie hoch diese sind?
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Liesel
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#6

04.01.2012, 09:28

Beratungshilfe wird gewährt, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung von ratenloser PKH erfüllt sind. Es kommt also immer auf die Einnahmen, Ausgaben, Unterhaltsverpflichtungen usw. an.

Hier stehen die Freibeträge:

http://www.f-sb.de/service_ratgeber/tab ... egepkh.htm" target="blank
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#7

04.01.2012, 09:28

Schau Dir mal § 115 ZPO an. Es kommt nicht nur auf die Höhe des Einkommens an, sondern auch auf berücksichtigungsfähige Kosten. Pauschal kann man im Vorfeld also nicht mal eben schnell beantworten, ob der potentielle Mdt Anspruch hierauf hat oder nicht.
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#8

04.01.2012, 09:44

Vielen Dank, werde mir das mal ansehen..
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Liesel
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#9

04.01.2012, 10:25

Hier kannst du dir das neue Berechnungs-Formular runterladen:

http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... PKH-Ratenh" target="blanköhe-und-Anzahl/page4&highlight=115+ZPO

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#10

11.01.2012, 15:46

Liesel hat geschrieben:Hier kannst du dir das neue Berechnungs-Formular runterladen:

http://www.rechtspflegerforum.de/showth" target="blank ... PKH-Ratenhöhe-und-Anzahl/page4&highlight=115+ZPO

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