Hallo ihr Lieben,
wenn man im eA-Verfahren VKH mit Beiordnung von Anwalt A beantragt und sich in der mündlichen Verhandlung (weil der Gegner gegen den eA-Beschluss vorgehen will) dann von Anwalt B vertreten lässt, und über den VKH Antrag von Anwalt A am Tag des Termins noch nicht entschieden ist, welche Gebühren übernimmt die Staatskasse und welche die Mandantin?
Ich hatte den Fall noch nie.
Viele Grüße
Anwaltswechsel vor VKH-Bewilligung
- Sputnik85
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Das wirst Du das Gericht fragen müssen. Wir wissen doch nicht, was im Termin nun letztendlich beantragt wurde. Genau sagen kann ich Dir, daß weder beide beigeordnet werden, noch die Staatskasse doppelte Gebühren übernehmen wird.