Anwaltswechsel vor VKH-Bewilligung

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Krissie
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#1

24.11.2011, 15:46

Hallo ihr Lieben,

wenn man im eA-Verfahren VKH mit Beiordnung von Anwalt A beantragt und sich in der mündlichen Verhandlung (weil der Gegner gegen den eA-Beschluss vorgehen will) dann von Anwalt B vertreten lässt, und über den VKH Antrag von Anwalt A am Tag des Termins noch nicht entschieden ist, welche Gebühren übernimmt die Staatskasse und welche die Mandantin?

Ich hatte den Fall noch nie.

Viele Grüße
ragr07
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#2

24.11.2011, 16:50

Die Gebühren des im Ergebnis beigeordneten Anwalts werden von der Staatskasse übernommen.
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Sputnik85
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#3

24.11.2011, 16:58

@ragr07: bitte ergänze dein Profil hinsichtlich deiner Tätigkeit. :thx
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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Krissie
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#4

24.11.2011, 20:24

Aber welchen Anwalt wird das Gericht beiordnen? Und wenn beide beigeordnet werden, zahlt die Staatskasse dann auch eine doppelte Verfahrensgebühr?
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Adora Belle
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#5

25.11.2011, 00:08

Das wirst Du das Gericht fragen müssen. Wir wissen doch nicht, was im Termin nun letztendlich beantragt wurde. Genau sagen kann ich Dir, daß weder beide beigeordnet werden, noch die Staatskasse doppelte Gebühren übernehmen wird.
Krissie
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#6

14.12.2011, 16:19

Zur Info:

Die andere Anwältin wurde beigeordnet, hat uns aber zugesagt, auf die Verfahrensgebühr zu verzichte und sie uns zukommen zu lassen.

LG
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