Hallo,
ich habe mal eine generelle Frage. Wir haben eine Anwältin die bei uns derzeit als freie Mitarbeiterin angestellt ist. Jetzt habe ich hier eine Akte die sie zwar bearbeitet hat aber eine der Sozien hat immer unterschrieben (Klage) und VKH wurde auch für meine Chefin beantragt. Wenn die Anwältin die für uns arbeitet den Termin macht wie sieht das dann mit der VKH aus? Muss sie sich selbst beiordnen lassen da sie den Termin auch wahrnimmt?
Verfahrenskostenhilfe Arbeitsrecht Abrechnung
- Adora Belle
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Das ist nicht nötig. Die beigeordnete Kollegin kann sich vertreten lassen.
Für die Zukunft solltet Ihr die Sozietät beiordnen lassen, das ist ja jetzt möglich.
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Du beantragst eben, die Kanzlei Rechtsanwälte Raff+Gier beizuordnen. Für Dein jetziges Verfahren reicht die Untervollmacht. Die Gebühren macht dann trotzdem die beigeordnete RAin geltend.
- Rpfl_Andreas
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BGH NJW 2009, 440 mit Anmerkung HornAdora Belle hat geschrieben:Für die Zukunft solltet Ihr die Sozietät beiordnen lassen, das ist ja jetzt möglich.