Mdt. muss LV & Bausparvertrag für PKH einsetzen

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
ReLo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 339
Registriert: 09.02.2010, 12:55
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro

#1

15.11.2011, 15:16

Hallo,

oft habe ich es schon gelesen und nun habe ich selbst so eine Akte... im laufenden Rechtsstreit haben wir für unsere Mandantin PKH beantragt, die jetzt auch bewilligt wurde. Allerdings mit Ratenzahlung (€ 250,00 / Monat) + Zahlung aus ihrem Vermögen (€ 1.600,00) + Zahlung aus Bausparvertrag (€ 5.000,00). Der Rechtsstreit ist noch nicht beendet, ein Vergleich steht aber im Raum. Die Verfahrensgebühr hatte die Mandantin bei Einreichung der Klage noch selbst gezahlt, vor der mündl. Verhandlung hatten wir als Vorschuss die Terminsgebühr abgerechnet, woraufhin die Mdt. um Beantragung von PKH gebeten hatte.

Rechne ich normal die PKH-Gebühren mit der Staatskasse ab, ziehe die gezahlte Verfahrensgebühr davon ab und die Staatskasse holt sich von der Mandantin dann zu den monatlichen Raten noch die beiden anderen Beträge oder wie läuft die Sache jetzt praktisch ab? :oops:

Vielen Dank schon mal im Voraus!
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

15.11.2011, 15:36

Die angeordneten Raten- und Einmalzahlungen sind für deine Abrechnung gegenüber der Staatskasse uninteressant.

Du berechnest die entstandenen Gebühren - einschließlich der Differenzgebühren, sofern SW über 3.000,00 Euro - und ziehst den durch die Mandantin gezahlten Vorschuß ab.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
ReLo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 339
Registriert: 09.02.2010, 12:55
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro

#3

15.11.2011, 18:00

Ok, dann ist mir die Abrechnung klar und ja ein Ideal-Standardfall. Weist Du denn zufällig auch, wie das mit den weiteren Beträgen läuft, bekommt unsere Mandantin dann eine Zahlungsaufforderung von der Staatskasse? Sie muss ja auch schauen, dass sie das Geld dann "flüssig" hat...
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#4

15.11.2011, 18:09

Die Mandantin erhält auf alle Fälle eine Zahlungsaufforderung.

Frag mich gerade, wie hoch der SW sein muß, daß so hohe Einmalzahlungen angeordnet werden. :kopfkratz
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#5

15.11.2011, 18:19

Kann auch um Gutachtenkosten gehen. Aber trotzdem - weiß nicht, ob ich mir in der Situation überhaupt die PKH-Beantragung angetan hätte.
ReLo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 339
Registriert: 09.02.2010, 12:55
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro

#6

16.11.2011, 09:20

Der Streitwert beläuft sich auf € 165.000,00 und bei dem Gegner ist leider zu erwarten, dass durch alle Instanzen gezogen wird... mir ist bei Prüfung des PKH-Beschlusses noch aufgefallen, dass eine Ausgabe, die die Mandantin jeden Monat hat, nicht berücksichtigt wurde. Bei Berücksichtigung des Betrages kämen wir dann auf eine geringe monatliche Rate... mal sehen, ob da noch was zu machen ist. So hohe Raten habe ich bislang noch nicht gehabt...
Benutzeravatar
Rpfl_Andreas
Prozesskostenhilfsbeamter
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 28.01.2010, 23:01
Beruf: Rüpfel
Wohnort: bei Berlin

#7

16.11.2011, 10:56

Genau nachrechnen lohnt ja oft.... auch wenn nicht jede Ausgabe auch abziehbar ist.

Auf jeden Fall darauf achten, dass die Mandantschaft nicht zu viele raten zahlt. Wegen der voraussichtlichen Kosten mal die entsprechende DB-PKH konsultieren.
ReLo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 339
Registriert: 09.02.2010, 12:55
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro

#8

18.11.2011, 09:19

Guten Morgen,

ich stehe gerade auf dem Schlauch: Was bedeutet DB-PKH? :oops:

Wir haben das Gericht um Überprüfung der Ratenhöhe gebeten und den Grund kurz geschildert und belegt, mal sehen, ob die Rate reduziert wird.
Benutzeravatar
Rpfl_Andreas
Prozesskostenhilfsbeamter
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 28.01.2010, 23:01
Beruf: Rüpfel
Wohnort: bei Berlin

#9

21.11.2011, 15:03

Durchführungsbestimmungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe....
ReLo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 339
Registriert: 09.02.2010, 12:55
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro

#10

30.11.2011, 15:18

vielen Dank - mein freundlicher 2Zeiler hat geholfen und die Mandantin muss nun monatlich € 100,00 weniger auf die Rate zahlen :D es lohnt sich wirklich mal kurz nachzurechnen und die Belege zu vergleichen.
Antworten