Hallo zusammen,
morgen ist Gerichtstermin in einer Familiensache, Chef 1 ist mit VKH-Bewilligung beigeordnet worden, kann aber wegen Krankheit nicht zum Termin, Chef 2 nimmt Termin wahr.
Vollmacht ist auf Sozietät ausgestellt, also brauchen wir keine Untervollmacht oder derartiges. Aber muss Chef 2 im Termin zusätzlich VKH beantragen für eine Beiordnung für den Termin, weil doch bei der vorangegangenen Beiordnung der unterzeichnende RA beigeordnet wird?
Sozius krank, "Terminvertretung" bei VKH
- Adora Belle
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Genau. Der Beigeordnete darf sich vertreten lassen.
- Rpfl_Andreas
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Wichtig ist noch, dass nur der Beigeordnete ggü. der Staatskasse abrechnen kann. Die Kosten eines Terminsvertreters wären im Innenverhältnis zu klären.
In Zukunft am besten die Sozietät beiordnen lassen. Ist auch von Vorteil wenn ein RA die Kanzlei verläßt....
In Zukunft am besten die Sozietät beiordnen lassen. Ist auch von Vorteil wenn ein RA die Kanzlei verläßt....
In Zukunft am besten die Sozietät beiordnen lassen.
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BGH, Beschl. v. 17. 9. 2008 - IV ZR 343/07 (OLG Celle)
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Unser Bezi hat das mal so ausgedrückt: Der Vertreter verdient die Gebühren "für den Beigeordneten".Adora Belle hat geschrieben:Genau. Der Beigeordnete darf sich vertreten lassen.
~ Grüßle ~
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