Sozius krank, "Terminvertretung" bei VKH

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E_S
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#1

15.11.2011, 13:11

Hallo zusammen,

morgen ist Gerichtstermin in einer Familiensache, Chef 1 ist mit VKH-Bewilligung beigeordnet worden, kann aber wegen Krankheit nicht zum Termin, Chef 2 nimmt Termin wahr.

Vollmacht ist auf Sozietät ausgestellt, also brauchen wir keine Untervollmacht oder derartiges. Aber muss Chef 2 im Termin zusätzlich VKH beantragen für eine Beiordnung für den Termin, weil doch bei der vorangegangenen Beiordnung der unterzeichnende RA beigeordnet wird?
rosa

#2

15.11.2011, 13:11

nein, ich stand auch mal vor dem Problem, war aber keines
E_S
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#3

15.11.2011, 13:14

Hallo Immi,

danke für deine schnelle Antwort.

Das bedeutet, dass im Anschluss die normalen Gebühren in einer Rechnung eingereicht werden können, oder?
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Adora Belle
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#4

15.11.2011, 13:50

Genau. Der Beigeordnete darf sich vertreten lassen.
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Rpfl_Andreas
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#5

16.11.2011, 07:38

Wichtig ist noch, dass nur der Beigeordnete ggü. der Staatskasse abrechnen kann. Die Kosten eines Terminsvertreters wären im Innenverhältnis zu klären.
In Zukunft am besten die Sozietät beiordnen lassen. Ist auch von Vorteil wenn ein RA die Kanzlei verläßt....
rosa

#6

16.11.2011, 08:27

In Zukunft am besten die Sozietät beiordnen lassen.
:zustimm

BGH, Beschl. v. 17. 9. 2008 - IV ZR 343/07 (OLG Celle)
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#7

16.11.2011, 17:10

Adora Belle hat geschrieben:Genau. Der Beigeordnete darf sich vertreten lassen.
Unser Bezi hat das mal so ausgedrückt: Der Vertreter verdient die Gebühren "für den Beigeordneten".
~ Grüßle ~
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