Hallo,
wir haben ein 16- jähriges schwangeres Kind, welches seinen Anspruch auf SGB II Leistungen einklagen will.
Wie mache ich das nun mit der PKH?
Da das Kind ja einen eigenen Anspruch auf SGB II Leistungen hat und auch vor dem SG klagebefugt ist - spielt da dann das Einkommen der Eltern bei der PKH überhaupt noch eine Rolle? Muss das Einkommen der Eltern angegeben werden?
Kann hier jemand weiterhelfen?
Danke
Snuggles
PKH bei minderjährigem Kind mit eigenem Anspruch: Sozialrech
- Adora Belle
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Die Eltern sind unterhaltspflichtig bzw. Kind ist minderjährig und hat vorrangig Anspruch gegen die Eltern die Prozesskosten zu tragen.
Also ja, das Einkommen und Vermögen der Eltern ist notwendig.
Also ja, das Einkommen und Vermögen der Eltern ist notwendig.