PKH für Verstorbenen

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Casa
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#1

03.11.2011, 09:06

Kläger ein Mann und seine Ehefrau.

Kläger ist nach 1. mündl. Verhandlung gestorben.

m.W. wurden die Verfahren der beiden zusammengelegt.

Der belastende Verwaltungsakt geht auf die Erbin über, also auf die Frau.

Könnte der Verstorbene noch PKH erhalten?

Oder regelt man das im Endeffekt über eine Erhöhungsgebühr bei der Frau?
Annie34

#2

03.11.2011, 09:20

Hallo,

m.E. muss der PKH-Antrag auf die Frau umgeschrieben werden, als gesetzliche Erbin des Klägers. Wurde dem Kläger PKH bewilligt? Hätte den die Ehefrau Chancen auf PKH?
Casa
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#3

03.11.2011, 11:31

Der PKH-Antrag wurde noch nicht gestellt. Es wurde versäumt diesen zu stellen.

Die Frau hat nach ihren Persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Anspruch auf PKH.
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Adora Belle
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#4

03.11.2011, 11:37

Du kannst doch nicht für einen Toten jetzt noch PKH beantragen. Der PKH-Anspruch endet mit dem Tod, selbst wenn der Antrag schon gestellt würde, gäbe es da jetzt nix mehr zu entscheiden.

Ein Antrag für die Frau ist natürlich immer noch möglich, wenn sie selbst berechtigt ist.
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