Beratungshilfe und Zahlung durch Mdt.

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RFW10
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#1

24.10.2011, 11:51

Hallo,

ich bin neu hier.

Ich hab hier das Problem, dass ein Mandant zunächst mitgeteilt hat, dass er keine Beratungshilfe bekommen hätte.
Sodann wurde ihm die Rechnung für das außergerichtliche überlassen.

Nun hat er am 19.10.11 die Rechnung bezahlt und einen Tag später doch noch einen Beratungsschein gebracht.
Nun will er sein Geld zurück.

Kann mir jmd. da helfen. Muss ich zurückbezahlen, muss ich Beratungshilfe abrechnen?

Hatte so einen Fall noch nicht.

Hoffentlich kann mir jmd. helfen. Der Mandant drängt auf Rückzahlung.
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Liesel
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#2

24.10.2011, 11:53

Würdest Du bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen? :wink:
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Rpfl_Andreas
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#3

24.10.2011, 13:22

m.E. wird es für die Tätigkeit vor Antragstellung kein Geld aus dem BerHi-Topf geben (zB. LG Hannover: Beschluss vom 16.12.1999 - 7 T 1727/99)
Geht es um einen Vorschuss? oder ist die Sache schon beendet?
RFW10
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#4

25.10.2011, 13:40

Danke für die Nachrichten.
Schau gleich mal nach, wie ich das Profil ergänze.

Zur Sache:
Die Sache ist bereits am Laufen.
Nur, da der Mandant keinen Beratungshilfeschein bekam, wurde
ne 1,3 2300 abgerechnet.
Einen Tag vor Fristablauf (Zahlung oder wir machen nichts mehr) hat er die Rechnung (ca. 800,00 €) komplett gezahlt.
Einen Tag später übergab er uns einen Beratungshilfeschein für dieses Sache.

Nun will er sein Geld zurück.
Wir wissen nur nicht, ob wir trotzdem Beratungshilfe abrechnen müssen oder
ob wir die gezahlte Rechnung behalten können.

Ich finde einfach nichts diesbezüglich.

Mein Chef sagt nur, recherchieren Sie mal.
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Adora Belle
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#5

25.10.2011, 13:48

M.E. müßt Ihr nix zurückzahlen.

Der Mandant hatte mitgeteilt, daß er keine BerH bekommt. Es wurde ein Mandat zu normalen RVG-Gebühren vereinbart. Wenn jetzt doch noch ein BerH-Schein erlangt wurde, dann muß der Mandant beim AG falsche Angaben gemacht haben. Er versichert dort ja, daß er noch keinen RA in der Sache beauftragt hat. Der Schein hätte also gar nicht erteilt werden dürfen.

Wenn Ihr allerdings sowas vereinbart habt, wie "geh doch nochmal zum AG und versuch, einen Schein zu bekommen. Falls das nicht klappt, müssen wir halt RVG-Gebühren abrechnen" - dann sähe die Sache anders aus. Aber dazu hast Du nix mitgeteilt.

Deine Tätigkeit kannst Du über MeinForeno -> Profil ergänzen.
RFW10
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#6

25.10.2011, 13:56

Danke für die schnelle Antwort.

Kannst du mir vielleicht sagen, wo es hierzu Entscheidungen oder sonst irgendetwas gibt?
Nur nach "Bauchgefühl" will mein Chef nicht entscheiden.

Er möchte eigentlich nicht zurückzahlen, aber will auch dem Mdt. eine klare Aussage machen.

Irgendwie ist die Sache sehr verzwickt.

Vielen Dank für die Hilfe!
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Adora Belle
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#7

25.10.2011, 14:01

Ich denke nicht, daß man dafür eine Entscheidung braucht. Es muß halt zu Anfang bei der Mandatsübernahme ganz klar vereinbart werden - ist das ein BerH-Mandat, oder ist das ein RVG-Vergütungs-Mandat? Das muß Dein Chef ja wohl beantworten können. Und entsprechend muß abgerechnet werden.
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Rpfl_Andreas
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#8

26.10.2011, 13:09

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, 16.01.2008, 1 BvR 2392/07
Eine nachträgliche Umwandlung eines normalen Mandats in Beratungshilfe ist danach nicht möglich....
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