PKH-Berechtigung endet während Verfahren - Abrechnung?!

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#11

05.08.2011, 11:49

Hat doch geklappt ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 878
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#12

16.08.2011, 14:06

Hallo,

ich bin wieder "an Bord" und habe gesehen, dass meine Frage unter #7 noch nicht beantwortet ist.

Deshalb stelle ich sie nochmal...

muss die PKH eigentlich von den "jetzigen Klägern" zurückerstattet werden, da diese ja nicht mehr berechtigt sind?!

Wäre schön, wenn ihr auch diese letzte offene Frage zur PKH-Abrechnung noch beantworten könntet...

:thx
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 878
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#13

16.10.2011, 12:00

Hallo,

habe in dieser Angelegenheit nun ein Schreiben vom Gericht erhalten, ich solle die Differenz-Wahlanwaltsvergütung festsetzen lassen.

Bedeutet das, dass ich einen KFA schreibe und dort die Wahlanwaltsgebühren aufliste und die erhaltene PKH abziehe?

Ich arbeite mit RA-micro. Gehe ich da über den "normalen" KFA oder über den KFA-PKH?

Herzlichen Dank für eure Antworten!

Schachterlteufel
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#14

16.10.2011, 12:01

@schaterlteufel: Bitte ergänze Dein Profil hinsichtlich der Berufstätigkeit. :thx
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Rpfl_Andreas
Prozesskostenhilfsbeamter
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 28.01.2010, 23:01
Beruf: Rüpfel
Wohnort: bei Berlin

#15

17.10.2011, 12:33

schachterlteufel hat geschrieben: muss die PKH eigentlich von den "jetzigen Klägern" zurückerstattet werden, da diese ja nicht mehr berechtigt sind?!
Nein, die PKH erlischt von selbst (OLG Frankfurt, NJW 1985, 752). Die Erben haften nur für schon fällige Raten etc. (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1086).
Benutzeravatar
Rpfl_Andreas
Prozesskostenhilfsbeamter
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 28.01.2010, 23:01
Beruf: Rüpfel
Wohnort: bei Berlin

#16

17.10.2011, 12:35

schachterlteufel hat geschrieben: ich solle die Differenz-Wahlanwaltsvergütung festsetzen lassen.

Bedeutet das, dass ich einen KFA schreibe und dort die Wahlanwaltsgebühren aufliste und die erhaltene PKH abziehe?
Jepp, ein ganz normaler KfA, dabei die gezahlte PKH-Vergütung (in €) als erhaltene Zahlung abziehen.
Dabei noch über §126 ZPO nachdenken.....
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#17

17.10.2011, 14:24

Hallo sniper :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)

foreno-grundlagen.php

und den Hinweis des Moderatorenteams:

viewtopic.php?f=12&t=52549

:thx
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 878
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#18

18.10.2011, 09:39

wenn ich das richtig sehe, ist es aber kein KFA nach 103 sondern nach 11, oder ?!

In der Mitteilung des Gerichts steht etwas von 50 RVG....

103 und 11 gibt es in RA-micro, 50 habe ich aber noch nicht gefunden....
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#19

18.10.2011, 10:01

§ 50 RVG ist die weitere Vergütung, die du bekommst, wenn der Mandant PKH mit RZ hat.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 878
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#20

18.10.2011, 10:08

Das hatte er aber ja gerade nicht. Er hatte PKH ohne Ratenzahlung, seine Erben haben jedoch keine.
Dann ist § 50 RVG nicht anwendbar.

Was aber ist mit 103 bzw. 11?

Im Vergleich wurde Kostenaufhebung vereinbart.
Antworten