PKH-Prüfungsverfahren

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petzilein
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#11

19.09.2011, 17:41

:lol: Neeee BabyBen, wir nehmen es wie Frauen, aber ein Mann wird es bezahlen..... Ich weiss jetzt schon, dass meine Kollegin morgen argumentiert, "der hat das aber so diktiert".... macht sie nämlich immer, egal welchen Blödsinn sie dann manchmal schreibt..... grinsegrins
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BabyBen

#12

19.09.2011, 17:43

Na wenn sich das dieser Mann gefallen läßt, in Anbetracht der Gebührenhöhe ist ein Beinbruch sicher schlimmer. Ihr könnt Euch den Betrag ja teilen. Der Mann EUR 20,00 und ihr jeder EUR 12,50.
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petzilein
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#13

19.09.2011, 17:50

Wieso soll ich 12,50 € zahlen..... :roll: Ich war an der ganzen Sache nicht beteiligt.... nein, nein, nein.....
Ich bin nur für die Kostenrechnungen und die ZV-Sachen zuständig.... Das sollen die mal schön unter sich aus machen
und ich spiel Schiedsrichter.... :twisted:
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#14

19.09.2011, 19:57

Ich hab den Thread jetzt nur überflogen, aber ich meine mich zu erinnern, dass es eine Vorschrift in der Kostenverfügung gibt, in der von einer Gebühr die Rede ist, die so hoch ist wie bei Klagrücknahme. Kommt das bei Dir hin mit dem Betrag? Ich glaube, das war, wenn eine Klage eingereicht wird, kein Vorschuss eingezahlt wird und dann die Akte bei Gericht nach 6 Monaten weggelegt wird. Das Gericht könnte eventuell diese Vorschrift angewandt haben.
Zuletzt geändert von online am 19.09.2011, 20:16, insgesamt 1-mal geändert.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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BabyBen

#15

19.09.2011, 20:07

petzilein hat geschrieben:Wieso soll ich 12,50 € zahlen..... :roll:
weil man immer mit der Kollegin teilt - gehört sich doch so
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petzilein
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#16

19.09.2011, 20:11

Stimmt BabyBen.... aber nur das Kaffekassengeld..... :oops:

Nee Spass beiseite..... das wird bei uns kein Problem sein.... die Chef'chen zahlen das schon ohne Diskussion :roll:
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#17

19.09.2011, 20:16

online hat geschrieben:Ich hab den Thread jetzt nur überflogen, aber ich meine mich zu erinnern, dass eine Vorschrift in der Kostenverfügung gibt, in der von einer Gebühr die Rede ist, die so hoch ist wie bei Klagrücknahme. Kommt das bei Dir hin mit dem Betrag? Ich glaube, das war, wenn eine Klage eingereicht wird, kein Vorschuss eingezahlt wird und dann die Akte bei Gericht nach 6 Monaten weggelegt wird. Das Gericht könnte eventuell diese Vorschrift angewandt haben.

Ja hat es auch und zwar, weil nicht richtig deutlich gemacht wurde, dass es sich um einen Klageentwurf handelt..... Was ich allerdings echt mies finde, da es doch eigentlich klar sein müsste, wenn ich Klage- und Prozesskostenhilfeantrag schreibe, es sich um eine Klage im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren handelt..... Hier im Saarland hatten wir da echt noch nie Probleme.... aber Berlin sieht das wohl alles anders..... Obwohl die Dame in der entsprechenden Abteilung zu mir gesagt hat, das sie diese Verfügung auch nicht in Ordnung fände ihr Chef das aber so handhabe und sie schon öfter Probleme mit den Kanzleien deswegen hatten und wir doch einfach Erinnerung einlegen sollen..... Aber wie soll ich die begründen???? Einfach nur Erinnerung einlegen OHNE BEGRÜNDUNG.... :oops:
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BabyBen

#18

19.09.2011, 20:25

petzilein hat geschrieben:die Chef'chen zahlen das schon ohne Diskussion :roll:
Ohne Diskussion ist blöd, aber zahlen würde ich das letztendlich auch. Weil jeder mal Fehler macht. Naja also ich hätte auch Probleme mit, wenn ihr das so schreibt und nicht weiter deutlich macht, dass es ein Klageentwurf ist. Es gibt auch unbedingte Klagen, wo zwar ein PKH-Antrag gestellt wird, die Klage aber nicht davon abhängig ist.
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