Beratungshilfe in Strafsachen - wenn Akteneinsicht beantragt

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sansibar
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#11

12.08.2011, 16:50

Pflichtverteidigung z.B., wenn im Falle einer Verurteilung ein Jahr Knast drohen könnte. Aber das läuft natürlich erst ab Anklageerhebung.
Grüße - sansibar
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Liesel
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#12

15.08.2011, 09:19

sansibar hat geschrieben:Aber das läuft natürlich erst ab Anklageerhebung.
Stimmt so nicht. Wenn Pflichtverteidigung bewilligt wird, dann sind auch die Gebühren für das Ermittlungsverfahren mit umfaßt.

Ansonsten mal den 140 StPO lesen. Dort steht, wann ein Pflichtverteidiger bestellt wird.
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#13

07.09.2011, 15:20

Hallo, hatte auch mal eine ähnliche Anfrage hier.

Es ist leider noch immer so, daß in Strafsachen zwar Beratungshilfe gezahlt wird, nicht aber die Auslagen und Kopien für Akteneinsicht... ich komm einfach nicht weiter ... Das Gericht meint echt, dann müsse man bei der Besprechung mit dem Mandanten die Akte eben nochmal anfordern, kopien wären nicht notwendig ...

Hilft dir - fürjen - aber nicht weiter.

LG an alle
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SonicEvil
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#14

10.11.2011, 09:02

Stimmt so nicht. Wenn Pflichtverteidigung bewilligt wird, dann sind auch die Gebühren für das Ermittlungsverfahren mit umfaßt.
Weiß jemand wo das steht?
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Adora Belle
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#15

10.11.2011, 09:22

In § 48 RVG - den Absatz kannste ja mal selbst rausfinden. :wink:
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