Anrechnung BerH bei PKH-Mahnverfahren

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Mina20
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#1

06.06.2011, 15:28

Hallo,

habe mal eine Frage, wir hatten außergerichtliche Beratungshilfe und auch abgerechnet 99,96 € (70 € netto), jetzt gehen wir ins Mahnverfahren über PKH, wie muss ich hier die "Beratungshilfegebühr" anrechnen ? Bin für Hilfe echt dankbar :)
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

06.06.2011, 15:32

Mit 35,-- €, die Hälfte ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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