ZV Unterhalt mit BRH und PKH

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Thalia
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 57
Registriert: 31.05.2010, 12:45

#1

27.05.2011, 12:29

Hallo,

folgende Fallgestaltung:

Unsere Mandantin kommt mit einem BRH-Schein zu uns, weil der Vater keinen Unterhalt zahlt, wir machen Aufforderungsschreiben an Gegner, Gegner zahlt nicht.
Also 70,00 € PTP , Mwst. aus BRH.

Dann machen wir einen ZV-Auftrag und bekommen dafür ratenfreie PKH. Gegenanwalt meldet sich und fragt, ob wir ZV-Verfahren ruhen lassen können...Gegner zahlt einen Teilbetrag und wir lassen ZV-Verfahren ruhen. Jetzt verhandeln wir die ganze Zeit außergerichtlich mit der Gegenseite, zum Schluss kommt es zu einer Unterhaltsvereinbarung (Gegner zahlt das und das auf Rückstand und einen geringeren Betrag an Unterhalt als gefordert).

Meine Fragen sind nun zur Abrechnung :
1. Welcher Gegenstandswert? Klar ist ja aus Rückstand und laufendem Unterhalt, aber er hat ja mal einen Teil auf den Rückstand bezahlt??? Ist das dann egal? Und vor allem ging ja der laufende Unterhalt theroetisch aus dem höheren Wert weiter bis zur Unterzeichnung der Unterhaltsvereinbarung oder muss ich das jetzt alles aus dem geringeren Wert berechnen?

2. Die Eingigungsgebühr, kann ich die im Rahmen der PKH abrechnen oder über die BRH? Weil eigentlich war ja die Einigung trotzdem während des ZV-Verfahrens, wofür PKH bewilligt wurde?! *verwirrt bin*

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte! :D
Sam29

#2

28.05.2011, 18:01

Ich nix verstehen. Wenn Ihr die GG zur Zahlung von Unterhalt auffordert. Mit welchem Titel vollstreckt Ihr?
Oder habt Ihr schon einen Tiel, wieso fordert Ihr die Gegenseite denn auf? Wie lautet der Auftrag der Mandantin? Fragen über Fragen.
Vielleicht schilderst Du ein bischen den Sachverhalt.
Thalia
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 57
Registriert: 31.05.2010, 12:45

#3

30.05.2011, 15:23

Aaaaalso: Es gab bereits einen Titel, aber der ist schon 10 Jahre alt. Gegner hat immer gezahlt und iwann die Zahlungen eingestellt und außerdem hat Mdt. Studium aufgenommen, deswegen wollten wir noch Auskunft haben. Der Auftrag lautete: rückständigen Unterhalt einfordern und Auskunft verlangen.
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